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Handbuch Siebenmeter-Modul: PassOnline

  • Version: 2.0
  • Status: Aktualisierung
  • Datum: 13.01.2014

1 Einleitung

1. Einleitung

Vor 20 Jahren wurden die Spielausweise noch mit der Schreibmaschine geschrieben, und das Spielausweisarchiv war ein großer Schrank mit vielen Karteikarten. Keiner war verwundert, wenn der Spielausweis bis zu vier Wochen über den Postweg unterwegs war. Mit dem Einsatz von Computern auf den Passstellen wurden die Karteikarten durch die elektronische Ablage ersetzt, das Fax verkürzte den Postweg und der Schreibmaschine folgte der Nadeldrucker.

PassOnline stellt nun die nächste aber sicher nicht letzte Veränderung dar hinsichtlich der Erteilung und des Nachweises von Spielberechtigungen im Handball - dem wohl wichtigsten Dokument im Handballsport. Der Ausdruck der Spielausweise erfolgt auf den Geschäftsstellen der Landesverbände auf einem Farbgroßdrucker, die Anträge werden zukünftig vom Verein online ausgefüllt, und eine Spielberechtigung kann unter Vorlage der notwendigen Voraussetzungen innerhalb weniger Minuten verbindlich erteilt werden. Die Details zur Handhabung sind in der folgenden Kurzdokumentation zusammengefasst.

2 Übersicht Spielrechte

===== - Übersicht Spielrechte ===== Folgende Spielrechte sind aktuell im PassOnline implementiert und können beantragt werden:

  • allgemeine Spielberechtigung - §10 SpO
  • Zweitspielrecht - §15 SpO
  • Doppelspielrecht - §19(1) SpO
  • besondere Doppelspielrechte für Kaderspieler - §19(2) SpO
  • Verzicht Jugendspielrecht - §19(3) SpO
  • Zweifachspielrecht für Jugendspieler - §19a SpO
  • Gastspielrecht für Jugendspieler - §19b SpO
  • Spielrecht für Vertragsspieler - §33 SpO
  • Ausleihe von Vertragsspielern - §69 SpO
  • Zweifachspielrecht für ausgeliehene Spieler - §70 SpO

Weitere Spielrechte werden durch die Passstelle manuell eingetragen:

  • Spielrecht in der nächstniederen Jugendaltersklasse - §22(5) SpO
  • Nachwuchs-Förderlizenzen

3 Wie bekommt man einen Zugang?

2. Wie bekommt man einen Zugang?

Über den Vereinslogin auf der Homepage des Landesverbandes unter kann der Verein maximal an zwei Personen (Nutzer) das Recht für die Spielausweis-Beantragung vergeben. Wir empfehlen nachdrücklich, zur eigenen Kontrolle und hinsichtlich der Sorgfaltspflicht die Zugangsdaten für das Vereinskonto (Konto mit Administratorenrechten) nicht weiterzugeben.

Jeder einzelne Nutzer muss auf der Homepage des Landesverbandes persönlich registriert sein, bevor er in der Rechteverwaltung als Nutzer freigeschaltet werden kann. Wer noch keinen persönlichen Zugang hat, folgt einfach den Anweisungen des Systems zur Registrierung auf der Homepage. Die Rechtevergabe im Vereinskonto ist wie die Rechtevergabe bezüglich SMS-Ergebnismeldung und Spielplanung aufgebaut und sollte keine allzu große Hürde darstellen.

Der Verein muss einmalig die ‚Allgemeinen Nutzungsbedingungen‘ für PassOnline bei der Rechteverwaltung zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, erst dann steht dem Nutzer - nach erfolgreicher Registrierung, der Freischaltung durch den Verein und der Anmeldung auf der Homepage - PassOnline in der aktuellen Fassung zur Verfügung.

4 Allgemeines

3. Allgemeines

4.1 Login

3.1 Login

Um einen Spielausweis beantragen zu können, muss der Nutzer mit seinen Login-Daten angemeldet sein. Die Anmeldung ist auf der Homepage des Landesverbands möglich.

Nach erfolgreicher Anmeldung gelangt der Nutzer auf die Startseite seines Benutzerkontos. Über den Menüpunkt 'Spielberechtigung' → 'Beantragen' gelangt man zum Siebenmeter-Modul PassOnline.

Über die Startseite von PassOnline gelangt man zu den Untermenüs

  • Meine Pässe
  • Meine Anträge
  • Passantrag und
  • Testberechnung.

Häufig benötigte Vorgänge können auch über die direkten Links unter 'Passverwaltung' auf der Startseite aufgerufen werden, über den Menüpunkt 'Startseite' gelangt man immer wieder dorthin zurück.

5 Testberechnung

4. Testberechnung

Im Untermenü Testberechnung kann das System nach Eingabe eines fiktiven Antrags- und Abmeldedatums, sowie eines Geburtstages und des Geschlechts über den Button -Absenden- alle unter diesen Voraussetzungen möglichen Spielrechte errechnen.

6 Meine Pässe

5. Meine Pässe

Im Untermenü Meine Pässe werden Spieler und deren Spielberechtigungen verwaltet. Es ermöglicht die Datenbereinigung seitens des Vereins auf einfache Art und Weise.

Es empfiehlt sich vor Arbeitsbeginn einmal eine Datenbereinigung zum machen und sog. ‚Karteileichen‘ zu löschen. Die regelmäßige Bereinigung des Datenbestand gestaltet den Vereinsbestand übersichtlicher und schont das Gesamtsystem.

Einzelne Spieler können bei Eingabe des Namens und/oder Vornamens über den Button -Filtern- aufgerufen werden. Die Gesamtanzahl der Treffer wird links neben dem Button -Filtern- angezeigt. An dieser Stelle besteht auch die Möglichkeit der ‚Erweiterten Suche‘. Über diese Funktion kann dieses Menü geöffnet werden. Somit ist auch die Suche nach Namensteilen wie „M*“ oder „*rt*“ sowie nach Geburtsdatum bzw. Geburtszeitraum, Geschlecht, Spielrechten oder Passnummern oder entsprechenden Kombinationen möglich. Die Standard-Sortierung ist alphabetisch nach Name und Vorname. Zudem steht die Sortierung nach dem Geburtsdatum zur Verfügung. Es werden immer 10 Ergebnisse angezeigt. Über die Symbole - > - und - < - kann der Nutzer vor- bzw. zurückblättern, über - » - und - « - zum Anfang bzw. Ende der Liste springen. Die Sortierung -Verein, Name, Vorname- steht nur der Passstelle des Landesverbandes zur Verfügung.

Status

Das Feld -Status- bietet einen Filter für verschiedene Pässe:

  • „alle“: keine Einschränkung des Filters
  • „noch keine“: Spieler denen (noch) keine Spielberechtigung erteilt worden ist.
  • „vorläufig“: Spieler denen eine vorläufige Spielberechtigung erteilt worden ist.
  • „erteilt“: Spieler denen eine Spielberechtigung erteilt worden ist.
  • „abgemeldet“: Alle abgemeldeten bzw. ehemaligen Spieler/innen werden angezeigt.
Spalte DSR/V

Über den -Doppelpfeil- vor dem Namen lassen sich die detaillierten Spielberechtigungsdaten anschauen.

In der Spalte „DSR/V“ ist zu erkennen, ob ein Spieler ein Doppelspielrecht (D) oder einen Vertrag (V) besitzt. Die Spalte „Ende“ bezieht sich auf das Ende der Vertragslaufzeit.

Auswahlmenü zur Bearbeitung eines einzelnen Spielers

Nach der Auswahl eines einzelnen Spielers kann:

  • über -Abmeldung- das Abmeldedatum eingetragen werden.
  • -Druck Spielberechtigung- / -Druck Abmeldebestätigung- angezeigt werden.
  • -Foto erneuern- durchgeführt werden.
  • -Daten in einen Antrag übernehmen- ausgewählt werden.
ID-Nummer

In der Spalte „KId“ der gefilterten Liste aller aktiven Spieler ist die für jeden Spieler zufällig generierte vierstellige ID-Nummer ersichtlich. Diese ID-Nummer wird auf alle neuen Spielausweisen rechts unten aufgedruckt.

Bei einem Vereinswechsel entfällt bei Eingabe der Spielausweisnummer, der ID-Nummer und eines Abmeldedatums die zusätzliche Eingabe der persönlichen Daten. Fehlt Spielausweis oder ID-Nummer müssen die persönlichen Daten eingetragen werden. Ist keine ID-Nummer (z.B. Spielausweis anderer Landesverband) und/ oder Spielausweisnummer (z.B. Spielberechtigung anderer Nationalverband) vorhanden, ist eine „0“ als Platzhalter einzutragen.

Bei einem Vereinswechsel wird die Abmeldebestätigung dem Spieler ausgehändigt. Diese enthält die ID-Nummer und hilft dem aufnehmenden Verein bei der Erfassung der Spielerdaten. Sie verhindert ebenso, dass Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein zurückdatiert werden.

7 Passantrag

6. Passantrag

7.1 Allgemeiner Verfahrensablauf

6.1 Allgemeiner Verfahrensablauf

Folgender Verfahrensablauf zeigt die grundsätzlichen Schritte bei einem Antrag auf Erteilung/Änderung einer Spielberechtigung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sonderfälle gibt, deren Verfahrensablauf davon abweichen kann.

Als Beispiel dient ein Neuantrag.

  • Alle relevanten persönlichen Daten zur Erteilung einer Spielberechtigung werden im System erfasst.
  • Das System generiert einen ausgefüllten Antrag, der vom Nutzer ausgedruckt wird.
  • Dieser gedruckte Antrag wird von allen aufgeführten Beteiligten unterschrieben. In diesem Fall sind dies: Spieler, Personensorgeberechtigte und Verein (inkl. Stempel).
  • Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen muss das Bild des Spielers hochgeladen werden.
  • Der Verein bestätigt explizit das Vorhandensein aller erforderlichen Unterschriften.
  • Über ‘Absenden‘ wird die Spielberechtigung beantragt, ein vorläufiger Spielausweis kann gedruckt werden.
  • Dieser vorläufige Spielausweis ist 14 Tage gültig.
  • Müssen die Unterlagen an die Passstelle gesendet werden (Anforderungen s.u.), so ist der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag vollständig (ggf. nebst Spielausweis, Attest, Abmeldebestätigung …) innerhalb von zwei Werktagen an die Passstelle zu übermitteln (Form s.u.). Die Unterlagen dürfen nicht geheftet oder geklammert werden. Werden die Originalunterlagen eingesandt, ist eine Kopie in allen anderen Fällen das Original für die eigenen Unterlagen aufzubewahren und ggf. auf Anforderung bereit zu stellen.
  • Der Antrag wird durch die Passstelle kontrolliert und archiviert.
  • Der Original-Spielausweis wird gedruckt und an die Passversand-Anschrift verschickt.
  • Aufbewahrung der Unterlagen / nachträglich Prüfung des Antrages: siehe landesverbandsspezifischen Regelungen

7.2 Hinweise zum allgemeinen Verfahrensablauf

6.2 Hinweise zum allgemeinen Verfahrensablauf

Das Programm führt intern eine Plausibilitätsprüfung durch. Diese Prüfung soll vorrangig typische Problempunkte und Falscheingaben abfangen.

Diese Plausibilitätsprüfung führt jedoch auch zu Falschmeldungen, die nach Abwägung des Verhältnisses von richtigen und falschen Treffern nicht vermieden werden:

  • Zwillinge: Bei Zwillingen muss dieser ab dem 2. Geschwister zunächst durch die Passstelle eingepflegt werden.

7.3 Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Spielberechtigung

6.3 Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Spielberechtigung

Über die Menüpunkt -Meine Pässe- (wenn der Spieler bereits eine Spielberechtigung im Verein hat) oder -Passantrag- gelangt man zu dem Unterpunkt Antrag Spielberechtigung. Hier stehen drei weitere Vorgänge zur Auswahl:

  • Neuantrag,
  • Vereinswechsel oder
  • vereinsinterne Änderung.

Das Antragsdatum kann nicht zurückdatiert und bei jedem neuen Vorgang muss den 'Allgemeinen Nutzungsbedingungen' explizit zugestimmt werden.

Erst über -Antrag ausfüllen- können die persönlichen Daten bzw. die Angaben zum bestehenden Spielausweis des Spielers erfasst werden. Diese Daten des Spielers muss der Nutzer nach der Eingabe bestätigen. Erst danach kann das Spielrecht ausgewählt werden. Dabei werden nur jene Spielrechte angezeigt, die aufgrund des Alters möglich sind.

Eine Korrektur der Daten ist bis zum Druck des Antrags grundsätzlich möglich.

Nach der Auswahl des Spielrechts errechnet das System das Spielrecht als Testberechnung. Das verbindliche Spielberechtigungsdatum wird erst berechnet, wenn die Spielberechtigung endgültig beantragt wird. Über einen Klick auf -Drucken- generiert das System einen ausgefüllten Antrag, der verbindlich ist und nicht mehr geändert werden kann. Der Vorgang wird nach ‘Meine Anträge‘ verschoben und erhält den Status „ausgefüllt“.

Mit dem generierten Antrag müssen alle erforderlichen Unterschriften und Stempel eingeholt werden. Welche dies sind, können dem gedruckten Antrag entnommen werden. Der Antrag kann auch über den Button -Download- als „pdf-Dokument“ gespeichert und dem Spieler oder den Personensorgeberechtigten per E-Mail übermittelt werden. Alle Unterschriften müssen jedoch vor Beantragung der endgültigen Spielberechtigung im Original vorliegen.

Liegen alle Unterschriften vor, kann über den Menüpunkt Meine Anträge, Status „ausgefüllt“ der einzelne Spieler mit einem Klick auf den Doppelpfeil vor dem Namen ausgewählt und anschließend über den Link 'zur Passantragsbestätigung' für diesen die endgültige Spielberechtigung beantragt werden.

Alle bisherigen Eingaben werden nochmals für die abschließende Kontrolle aufgeführt. Nun muss noch ein digitales Passbild (amtlich zulässig) hochgeladen werden. Passbilder müssen im Hochformat sein, es genügt eine Auflösung von 120 x 160 Pixel (Breite x Höhe). Das Programm rechnet das Bild automatisch kleiner. Das hochgeladene Foto wird zur Kontrolle im Vorschaufenster sichtbar. Ohne Bild kann der Antrag nicht abgesandt werden.

Hinweis: Das Programm kontrolliert die Qualitätsanforderungen des Fotos:

  • Breite > 110 Pixel
  • Höhe > 150
  • Quotient Höhe / Breite > 1,2

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Antragsunterlagen (als pdf-Datei oder Bildformat) hochzuladen. (Bitte beachten Sie die landesverbandsspezifischen Regelungen unter Punkt 9)

Stimmen alle Daten oder soll die Passstelle eine Überprüfung durchführen? Eine solche kann hier explizit angefordert werden. In diesem Fall ist eine vorläufige Spielberechtigung nicht möglich, der Spieler wird unter-Meine Anträge-, Status: „beantragt“ abgelegt.

Über das Auswahlfenster besteht nun die Möglichkeit‚ die Spielberechtigung entweder verbindlich zu beantragen oder aber den Antrag bei einem vorhandenen Eingabefehler (Tippfehler, etc.) komplett zu löschen.

Vor der endgültige Absendung des Antrags muss explizit bestätigt werden, dass

  • die Befugnis vorliegt, eine Spielberechtigung zu beantragen,
  • die oben genannten Daten vollständig und korrekt sind,
  • auf dem schriftlichen Antrag alle benötigten Unterschriften der relevanten Personen vorhanden sind und
  • die Abschnitte IV und V der Spielordnung des DHB (§§ 10-19 SpO DHB) zur Kenntnis genommen und bei der Antragstellung beachtet wurden.

Nach dem Klick auf den Button -Absenden- wird ein vorläufiger Spielausweis generiert, der abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Der Spieler ist über Meine Pässe, Status „vorläufig“ im System hinterlegt.

7.4 Vorläufiger Spielausweis

6.4 Vorläufiger Spielausweis

Dieser Spielausweis ist maximal 14 Tage gültig. Die Vorlage dient als Nachweis für das Vorhandensein einer Spielberechtigung. Es folgt keine Strafe für das Nichtvorlegen des Original-Spielausweises, Ausnahmen hiervon sind:

  • die Baden-Württemberg-Oberliga
  • die 3. Liga

Soll der Antrag von der Passstelle geprüft werden, wird kein vorläufiger Spielausweis generiert. In diesen Fällen ist der Spieler noch nicht spielberechtigt und der Status des Antrages ist „beantragt“.

Gemäß den 'Allgemeinen Nutzungsbedingungen' muss nun innerhalb von zwei Werktagen der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen der Passstelle übermittelt werden (Formvorschriften siehe landesverbandsspezifischen Regelungen).

In folgenden Fällen wird keine vorläufige Spielberechtigung erteilt:

  • Spielrechte für Vertragsspieler
  • Spielrechte für Kaderspieler
  • Internationaler Verbandswechsel
  • Neuantrag für SpielerInnen mit nicht-deutscher Nationalität

Weitere Einschränkungen siehe landesverbandsspezifischen Regelungen.

7.5 Antrag auf Vereinswechsel

6.5 Antrag auf Vereinswechsel

Über die Menüpunkte -Passantrag-Vereinswechsel- oder über den Direktlink auf der Startseite gelangt man zum Antrag auf Vereinswechsel.

Es gibt verschiedene Arten eines Vereinswechsels:

  • innerhalb des Landesverbandes,
  • innerhalb des Deutschen Handballbundes (Landesverbandswechsel) oder
  • ein internationaler Verbandswechsel.
Wechsel innerhalb des Landesverbandes

Der Spieler muss im System vom abgebenden Verein abgemeldet werden (Ablauf s. unter „Abmeldung“). Der abgebende Verein händigte dem Spieler die im PassOnline generierte Abmeldebestätigung aus. Nach Aufrufen des Antrags auf Vereinswechsel (s.o.) werden die erforderlichen Daten wie Spielausweis- und ID-Nummer sowie Abmeldedatum der vorliegenden Abmeldebestätigung entnommen und im System eingetragen. Nach der Bestätigung werden die persönlichen Daten des Spielers automatisch ergänzt.

Der Status des Passes muss ausgewählt und die Passdaten müssen bestätigt werden.

Ab hier ist der weitere Ablauf analog dem des Neuantrags. Die Abmeldebestätigung ist eine verbindliche Anlage zum Antrag.

Wechsel innerhalb des Deutschen Handballbundes

Exkurs:

Ist der Spielausweis nicht mehr vorhanden, muss vom abgebenden Verein eine Verlusterklärung oder eine Abmeldebestätigung abgegeben werden. Der Spieler muss dem aufnehmenden Verein anstatt des alten Spielausweises diese Erklärungen vorlegen. Die Abmeldebestätigung besagt, dass sich der Spieler beim abgebenden Verein als Handballspieler abgemeldet hat. (Er kann aber natürlich weiterhin Vereinsmitglied bleiben).

Die weiteren Auswahlkriterien im Feld „Passstatus“ dienen der besseren Fallunterscheidung und haben evtl. Auswirkungen auf eine möglichen sperrfreien Wechsel. In den Fällen der Auflösung des Vereins bzw. der Abteilung gibt es beim Wechsel keine Sperre. Dies gilt auch, wenn die Altersklasse aufgelöst wurde (sprich der abgebende Verein bietet in der entsprechenden Altersklasse keine Spielmöglichkeit). Diese Kriterien müssen der Passstelle jedoch durch einen gesonderten Nachweis bestätigt werden.

Wurde der alte Spielausweis an die Passstelle geschickt, wird das Abmeldedatum dort eingetragen. Sollte der abgebende Verein die Herausgabe des Spielausweises verweigern, vgl. Kapitel (Abmeldung).


Bei einem Vereinswechsel aus einem anderen Landesverband (Landesverbandswechsel) innerhalb des Deutschen Handballbundes muss der entsprechende abgebende Landesverband ausgewählt werden. Es können dann alle vorliegenden Daten eingegeben werden. Die Spielberechtigung kann nur endgültig beantragt werden, wenn der Spielausweis oder alternativ eine Abmeldebestätigung mit der Spielausweis-Nummer vorliegt. Diese/ dieser ist eine verbindliche Anlage zum Antrag.

Internationaler Verbandswechsel / Neuantrag SpielerInnen nicht-deutscher Nationalität

Bei einem internationalen Verbandswechsel können nach Auswahl des entsprechenden Internationalen Verbandes alle vorliegenden Daten des Spielers eingegeben werden, und ein Antrag ausgedruckt werden. Bei einem Neuantrag von SpielerInnen nicht-deutscher Nationalität ist die Nationalität - wie generell auch - korrekt aus zu wählen. In beiden Fällen ist zusätzlich jedoch das Formular des Deutschen Handballbundes vollständig auszufüllen. Dieses kann über die Startseite aufgerufen werden.

Beide Formulare sind zu unterschreiben und an die Passstelle zu senden. Eine weitere Bearbeitung darf ausnahmslos erst nach Freigabe der Passstelle erfolgen, nachdem sämtliche seitens des Deutschen Handballbundes (DHB) und der Europäischen/Internationalen Handball-Föderation (EHF/IHF) erforderlichen Kriterien erfüllt wurden.

Es wird keine vorläufige Spielberechtigung ausgestellt.

7.6 Interne Änderung

6.6 Interne Änderung

Änderung/Ergänzung eines vorhandenen Spielrechts

Soll ein Spieler des eigenen Vereins ein neues Spielrecht (z.B.Doppelspielrecht oder Vertrag) erhalten, kann der Spieler über -Meine Pässe– ausgewählt werden. Seine Daten werden über den Button -Daten in Antrag übernehmen - in den zu stellenden Antrag übernommen. Anschließend wird über den Button -Antrag Spielberechtigung - der Antrag -vereinsinterne Änderung - ausgewählt Ab hier ist der weitere Ablauf wie beim Neuantrag. Der bisherige Spielausweis ist eine verbindliche Anlage zum Antrag.

Neuausstellung eines vorhandenen Spielausweises / Duplikat

Wurde ein Spielausweis verloren, so kann jederzeit ein Antrag auf Duplikat gestellt werden. Auch in diesem Fall kann der Spieler aus der Übersicht -Meine Pässe- ausgewählt werden. Seine Daten werden nach Auswahl des Spielers und der Aktion 'Daten in Antrag übernehmen' über den Button -Antrag Spielberechtigung - vereininterne Änderung - in den Antrag übernommen.

Der vom System ausgefüllte Antrag muss zwingend von Verein und Spieler unterschrieben werden. Erst danach ist ein Ausdruck einer vorläufigen Spielberechtigung möglich. Bei der Neuausstellung eines bereits vorhandenen Spielausweises wird eine neue ID-Nummer vergeben. Somit wird der alte Spielausweis ungültig. Der Verlust eines Spielausweises kann gebührenpflichtig sein.

Änderung persönlicher Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Bild)

Eine Änderung der persönlichen Daten eines Spielers ist möglich. Der Verein übernimmt - wie oben beschrieben die vorhandenen Daten des Spielers aus -Meine Pässe- und kann nach Auswahl der vereinsinternen Änderung über „Personendaten ändern“ den Vorgang starten.

Ab hier ist der weitere Ablauf wie beim Neuantrag. Der bisherige Spielausweis ist eine verbindliche Anlage zum Antrag.

Die Passstelle behält sich vor, eine entsprechende Urkunde zur Namensänderung/Änderung der Geburtsdaten anzufordern.

7.7 Abmeldung

6.7 Abmeldung

Abmeldung durch den abgebenden Verein

Der abgebende Verein kann das Abmeldedatum eines Spielers im System eintragen, wenn sich dieser als Handballspieler im Verein schriftlich abgemeldet hat. Dies kann frühestens am Tag nach dem letzten Einsatz des Spielers - auch in einem Freundschaftsspiel - sein.

Dem Spieler wird die unterschriebene und bestätigte Abmeldebestätigung übergeben.

Zum Verbleib des alten Spielausweises siehe landesverbandsspezifischen Regelungen.

Antrag auf Herausgabe eines Spielausweises/der Abmeldebestätigung

Es gibt keine Begründung für die Verweigerung der Herausgabe eines Spielausweises. Weigert sich der abgebende Verein dennoch den Spielausweis innerhalb der in der Spielordnung DHB vorgegebenen Frist dem Spieler korrekt auszuhändigen, kann vom aufnehmenden Verein ein Antrag auf Herausgabe des Spielausweises gestellt werden.

Eine Freigabe ist allerdings nur möglich, wenn dem Antrag auf Erteilung einer Spielberichtigung der Nachweis des Eingangs der schriftlichen Abmeldung als Handballspieler beigefügt werden kann. Ist dies der Fall wird seitens der Passstelle der abgebende Verein aufgefordert, den Spielausweis innerhalb von 14 Tagen an die Passtelle zu übersenden.

Der Zeitpunkt der Spielberechtigung für den aufnehmenden Verein begründet sich entweder auf

  • der Eintragung des Abmeldedatums im Spielausweis,
  • der schriftlichen Abmeldebescheinigung des abgebenden Vereins (nach der Wartefrist) oder
  • dem beigefügten Nachweis der schriftlichen Abmeldung des Spielers (nach der Wartefrist).
Vertragsspieler / Vertragsauflösung

Die Anträge müssen online ausgefüllt werden. Das Spielrecht kann bei volljährigen Spielern sowohl über die vereinsinterne Änderung als auch über den Antrag auf Vereinswechsel ausgewählt werden. Der Druck eines vorläufigen Spielausweises ist nicht möglich. Bei Auswahl des Spielrechts „allgemeine Spielberechitgung inkl. Vertrag“ (Achtung: Nach dem 15. Februar eines Jahres nicht mehr möglich), muss zusätzlich noch die Vertragslaufzeit angegeben werden.

Bevor sich ein Vertragsspieler abmelden kann, muss die Auflösung des bestehenden Vertrags über eine Vertragsauflösungsanzeige (als Download auf der Homepage des Landesverbandes) der Passstelle angezeigt werden. Der Eingang dieser Anzeige bei der Passstelle ist hinsichtlich des neuen Spielberechtigungsdatums maßgeblich.Das Abmeldedatum wird in diesem Fall von der Passstelle des Landesverbands eingetragen.

7.8 Sonderfälle

6.8 Sonderfälle

In der Spielordnung des Deutsche Handballbundes sind zahlreiche Sonderfälle vorgegeben. Diese sind schwer in allen Facetten abzubilden.

In diesen Fällen muss die Passstelle die Überprüfung und Bearbeitung vornehmen.

8 Meine Anträge

7. Meine Anträge

Im Menüpunkt „Meine Anträge“ kann der aktuelle Status der Anträge nachverfolgt werden. Im Tabellenfeld „A-Status“ kann der aktuelle Antragsstatus erkannt werden.


Status

Erklärung

ausg

Der Antrag wurde ausgefüllt und befindet sich zur Einholung der Unterschriften im Umlauf beim Verein – es besteht keine Spielberechtigung.

eing

Der Antrag wurde online abgeschickt – vorläufige Spielberechtigung besteht. Mit den Antragsunterlagen muss jetzt entsprechend den landesverbandsspezifischen Regelungen verfahren werden.

beantr

Es wurde um Überprüfung gebeten oder es wurde ein besonderes Spielrecht beantragt, bei dem keine vorläufige Spielberechtigung erteilt werden kann – es besteht keine Spielberechtigung. Mit den Antragsunterlagen muss jetzt entsprechend den landesverbandsspezifischen Regelungen verfahren werden.

spb

Der Antrag wurde von der Passstelle geprüft und die Spielberechtigung wurde erteilt.

druck

Der Spielausweis wurde gedruckt und an den Verein verschickt.

Pass

Es fehlt der Spielausweis/die Abmeldebestätigung – bitte reichen Sie diesen nach

Sign

Auf dem Antrag fehlt eine oder mehrere Unterschrift(en). Bitte holen Sie dies nach

Foto

Das Foto ist nicht zu verwenden. Bitte laden Sie eine neues Bild hoch

kompl

Die Antragsunterlagen sind nicht komplett oder liegen gar nicht vor. Bitte senden Sie diese schnellstmöglich zu.
Kon Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Passstelle auf
iBe Antrag befindet sich (beispielsweise beim DHB) in Bearbeitung - es besteht keine Spielberechtigung

Wid
Die Spielberechtigung wurde widerrufen - der Spieler/die Spielerin darf nicht (mehr) eingesetzt werden.

9 Spielausweis

8. Spielausweis

Auf dem Spielausweis sind auf der rechten Seite die spielrechtlich relevanten Daten aufgeführt:

  • Stammverein (mit Nummer und vollständigem Name)
  • alle erteilten Spielrechte
  • Infobox mit Altersklassenanzeige (Diese Anzeige ergibt sich ausschließlich aus dem Geburtsdatum und stellt lediglich die altersklassengerechte Spielmöglichkeit entsprechend der Spielordnung dar! Ergänzende oder ausschließende Spielrechte, die oberhalb der Infobox aufgeführt sind gelten vorrangig.)

infobox_spielrechte.jpg

10 Konsequenz bei vorsätzlichem Missbrauch

9. Konsequenz bei vorsätzlichem Missbrauch

Bei PassOnline unterscheiden sich die Richtlinien nicht von den bisherigen Bestimmungen hinsichtlich des Erschleichens einer Spielberechtigung oder des Spielens ohne Spielberechtigung. Sowohl für den Spieler als auch für den Funktionär und den Verein sind Strafen möglich.

11 Landesverbandsspezifische Regelungen

10. Landesverbandsspezifische Regelungen

11.1 Badischer HV

10.1 Badischer HV

  • Antrag: Einsendung von Anträgen, bei denen keine (z.B. Vertragsspieler) oder nur eine eingeschränkt gültige (z.B. bei der Beantragung eines Doppelspielrechts) vorläufige Spielberechtigung erteilt wird, muss schnellstmöglich im Original, per Mail oder per Fax an die BHV-Geschäftsstelle erfolgen.
  • Abmeldung:
    • Pass und Spieler vorhanden: Der Spielausweis (mit vermerktem Abmeldedatum, unterschrieben und gestempelt) muss dem Spieler ausgehändigt werden. Die PassOnline-Abmeldebestätigung muss dann nicht mehr, darf aber natürlich gerne zusätzlich zum Spielausweis mitgegeben werden.
    • Pass nicht mehr vorhanden: Ist der Spielausweis nicht mehr vorhanden, so ist dem Spieler die PassOnline-Abmeldebestätigung auszuhändigen. Diese muss nicht unterschrieben und gestempelt sein und kann somit auch elektronisch als PDF weitergegeben werden.
    • Pass vorhanden aber Spieler nicht mehr: Besteht keine Kontaktmöglichkeit mehr zu Spielern, weshalb diesen die Spielausweise oder Abmeldebestätigungen nicht ausgehändigt werden können, so sind die die Spielausweise nach der Abmeldung in Siebenmeter PassOnline zu vernichten.
  • Ein Doppelspielrecht für Jugendliche wird generell nicht in die vorläufige Spielberechtigung eingetragen (die Antragsunterlagen sind einzureichen).
  • Der Verein ist verpflichtet alle die Spielberechtigung begründenden Unterlagen mit den Originalunterschriften für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Auf Anforderung durch die Geschäftsstelle sind binnen 10 Tagen sämtliche die Spielberechtigung begründenden Unterlagen für den angeforderten Zeitraum und/oder die angeforderten Personen dem Verband vorzulegen.

11.2 HV Schleswig-Holstein

10.2 HV Schleswig-Holstein

  • Antrag: Einsendung aller Anträge innerhalb von 2 Werktagen im Original, per Fax oder E-Mail
  • Abmeldung: Der vorhandene Spielausweis ist zu vernichten.
  • Neuantrag: Einsendung einer Kopie der Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung des Geburtsdatums (zwingend ab Januar 2014)
  • Vereinswechsel: Einsendung der Abmeldebestätigung auf Formular oder Pass (zwingend ab Januar 2014)
  • Ein Doppelspielrecht für Jugendliche wird generell nicht in die vorläufige Spielberechtigung eingetragen.

11.3 HV Württemberg

10.3 HV Württemberg

  • Antrag: Einsendung aller Anträge innerhalb von 2 Werktagen im Original oder per Fax. (Entfällt beim Hochladen der Antragsunterlagen)
  • Antrag: Ab 17.09.2014 ist ein optionales Hochladen der Anträge im Menüpunkt „Passantragsbestätigung“ möglich. Ab 15.10.2014 ist das Hochladen zwingende Voraussetzung für das Beantragen einer Spielberechtigung.
  • Abmeldung: Der vorhandene Spielausweis ist zu vernichten.

11.4 Südbadischer HV

10.4 Südbadischer HV

  • Antrag: Einsendung aller Anträge innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail oder Fax
  • Abmeldung: Der vorhandene Spielausweis ist zu vernichten. Die Abmeldebestätigung ist dem Spieler auszuhändigen.
  • Neuantrag Jugendspieler: Bei Jugendspielern ist ein Nachweis des Geburtsdatums (Geburtsurkunde oder amtliche Bestätigung) notwendig.
  • Aufbewahrung Originalunterlagen: Der Verein ist verpflichtet alle die Spielberechtigung begründenden Unterlagen mit den Originalunterschriften für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. Auf Anforderung durch die Geschäftsstelle sind sämtliche die Spielberechtigung begründenden Unterlagen für den angeforderten Zeitraum und/oder die angeforderten Personen dem Verband vorzulegen.

11.5 Thüringer HV

10.5 Thüringer HV

  • Antrag: Einsendung aller Anträge innerhalb von 2 Werktagen im Original
  • Abmeldung: Im vorhandenen Spielausweis ist die Abmeldung mit Datum, Unterschrift und Vereinsstempel zu bestätigen und dieser dem Spieler auszuhändigen. Besteht keine Kontaktmöglichkeit mehr zum Spieler (z.B. Wegzug oder bei Abmeldungen der Spielausweis-„Altbestände“), weshalb diesem der Spielausweis nicht ausgehändigt werden kann, so sind die Spielausweise nach der Abmeldung in Siebenmeter PassOnline an die THV-Geschäftsstelle zu senden.
  • Die Abmeldebestätigung aus PassOnline ist nur bei Fehlen des Spielausweises auszudrucken, bzw. in Dateiform dem ehemaligen Spieler zu übermitteln.
  • Neuantrag Jugendspieler: Bei Jugendspielern ist ein Nachweis des Geburtsdatums (Kopie der Geburtsurkunde oder eines amtlichen Ausweises) notwendig.
  • Ein Doppelspielrecht für Jugendliche wird generell nicht in die vorläufige Spielberechtigung eingetragen.
  • Eine vorläufige Spielberechtigung wird nur bei Neuanträgen und bei Vereinswechseln mit im System hinterlegten Abmeldedatum ausgestellt.

11.6 HV Saar

10.6 HV Saar

Unterlagen zur Beantragung von Spielerpässen:

Neuantrag

  • Bild
  • Antrag mit allen Unterschriften
  • Kopie Meldebestätigung / Geburtsurkunde

Vereinswechsel

  • Bild
  • Antrag mit allen Unterschriften
  • Abmeldebestätigung bzw. Pass mit Freigabe (Vorder- und Rückseite der alten Pässe!!!!)

Doppelspielrecht

  • Unterlagen wie Vereinswechsel
  • zusätzlich ärztliche Bescheinigung

Zweifachspielrecht

  • Unterlagen wie Vereinswechsel
  • zusätzlich Ausdruck Kaderliste

Unterschriften:

  • zukünftig müssen alle Spieler, die einen Pass beantragen bzw. den Verein wechseln wollen, den Antrag unterschreiben.
  • Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  • Weiterhin muss der Verein den Antrag unterschreiben und abstempeln.

Gültigkeit des vorläufigen Spielausweises

20 Tagen

Widerruf der Spielberechtigung

Die Vereine haben eine Frist von 20 Tagen ab Antragstellung, um fehlende Unterlagen nachzureichen. Ist diese Frist verstrichen, wird die Spielberechtigung automatisch widerrufen, der Antrag muss neu gestellt werden. Es erfolgt eine Mitteilung zur Überprüfung des Einsatzes des betroffenen Spielers an die Klassenleiter. Eine Aberkennung der Spiele ist möglich.

Verbleib der Unterlagen

Der Verein muss alle Unterlagen im Original mind. 6 Monate nach Beantragung archivieren. Die Vernichtung durch den Verein erfolgt nach der Aufbewahrungsfrist.

Verbleib der alten Pässe - 2 Möglichkeiten

  1. im Juni und Dezember an die HVS-Geschäftsstelle schicken, damit diese vernichtet werden
  2. der Verein vernichtet die Pässe selbst nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten

12 Kontakt / Fragen

11. Kontakt / Fragen

Auftretende Fragen beantwortet gerne die Passstelle des Landesverbandes.


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handbuecher/po/po.1509707516.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/11/03 12:11 von oniedtner

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