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doku:paesse:vereinswechsel

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Antrag auf Vereinswechsel

Bei einem Vereinswechsel muß zwischen drei unterschiedlichen Arten des Wechsels unterschieden werden.

  • Innerhalb des Handballverbandes Württemberg,
  • innerhalb des Deutschen Handballbundes oder vom EK Württ. (Landesverbandswechsel)
  • Innerhalb der EHF/IHF - Internationaler Verbandswechsel.

Bevor ein Antrag auf Vereinswechsel gestellt werden kann, wird in der Regel eine Abmeldebestätigung benötigt. Die Abmeldung erfolgt:

  • innerhalb des HVW durch die Abmeldebestätigung aus PassOnline und
  • innerhalb des DHB/des EK Württemberg durch eine Abmeldebestätigung aus dem jeweiligen Pass(Online)-System.

Nähere Informationen zur Abmeldung finden sich in der Rubrik Pässe Abmeldung

Wechsel aus einem Gastverein Österreich/Schweiz
Ein Wechsel von einem Gastverein aus Österreich/der Schweiz zu einem Verein innerhalb des DHB ist ein Internationaler Transfer. Auch wenn die Spieler dieser Vereine im PassOnline erfasst sind, darf in diesem Fall von der Abmeldebestätigung kein Gebrauch gemacht werden. Die Grundlage für die Spielberechtigung in einem der Gastvereine ist eine Spielberechtigung im dortigen Nationalverband und somit handelt es sich um einen Wechsel Österreich/Schweiz - Deutschland. Ausschließlich bei einem Wechsel zwischen zwei Gastvereinen aus demselben Nationalverband darf von den Gastvereinen die Abmeldebestätigung verwendet werden.

Über die Menüpunkte ,Anträge‘ - ,Vereinswechsel‘ gelangt man zum ,Antrag auf Vereinswechsel‘.

Wechsel innerhalb des Landesverbandes

Der abgebende Verein händigt dem Spieler die Abmeldebestätigung aus. Die erforderlichen Daten

  • bisheriger Verein,
  • Spielausweis- und
  • ID-Nummer

können der Abmeldebestätigung entnommen und im System eingetragen werden. Vereine werden nach Eingabe von mind. 3 Buchstaben automatisch vorgeschlagen, der zutreffende Verein läßt sich dann entsprechend auswählen. Nach der Bestätigung werden Abmeldedatum und die persönlichen Daten des Spielers automatisch ergänzt.

Landesverbandswechsel innerhalb des Deutschen Handballbundes

Bei einem Vereinswechsel aus einem anderen Landesverband innerhalb des Deutschen Handballbundes (Landesverbandswechsel) oder aus dem Eichenkreuzverband Württemberg, muss der bisherige Verein entsprechend ausgewählt werden. Vereine werden nach Eingabe von mind. 3 Buchstaben automatisch vorgeschlagen, der zutreffende Verein läßt sich anschließend auswählen. Sollte der Verein nicht erscheinen, ist die Geschäftsstelle zu kontaktieren, die den Verein ggfs anlegen muss.

  • Ist der bisherige Verein aus einem Landesverband, der das PassOnline System der Handball4all verwendet, kann Spielausweis- und ID-Nummer der Abmeldebestätigung entnommen und im System eingetragen werden.
    • Nach der Bestätigung werden Abmeldedatum und die persönlichen Daten des Spielers automatisch ergänzt.
  • Ist der bisherige Verein aus einem Landesverband, der ein anderes PassOnline-System (wie z.B. nuLiga) verwendet, muss die Pass-Nr. (ohne Buchstaben) und der Tag nach dem letzten Spiel/das Abmeldedatum eingetragen werden.

Im Anschluss daran müssen die Personendaten des Spielers im System hinterlegt werden.

Zusätzlich zum unterschriebenen Antrag muss als weiteres Dokument grundsätzlich die Abmeldebestätigung des jeweiligen PassOnline-Systems mit hochgeladen werden.



Internationaler Verbandswechsel

Bei einem internationalen Verbandswechsel ist zunächst das vollständig ausgefüllte Formular des Deutschen Handballbundes für einen Internationalen Verbandswechsel der Passstelle zuzusenden. Erst nach Freigabe durch die HVW-Passstelle darf der aufnehmende Verein in PassOnline einen Antrag auf Vereinswechsel ausfüllen (als abgebenden Verein *Europäische Handball Föderation bzw *Internationale Handball Föderation auswählen) und dem Spieler zur Unterschrift vorlegen.

Der Antrag darf jedoch noch nicht eingereicht werden sondern bleibt zunächst im Status ausgefüllt („ausg“). Eine weitere Bearbeitung erfolgt ausnahmslos über die Passstelle.

Erst, wenn die Passstelle dem aufnehmenden Verein die Freigabe bestätigt, darf dieser den bereits unterzeichneten Antrag inkl. eines Fotos hochladen und schlussendlich über PassOnline verbindlich beantragen.
Es wird kein vorläufiger Spielausweis erstellt.
Der Antrag zum Internationalen Transfer sowie eine ausführliche Vereinshilfe ist auf derHVW Homepage zu finden.



Sperrfreier Wechsel für Jugendspieler

Der sperrfreie Wechsel von Jugendspielern ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Wartefrist für Jugendspieler/innen entfällt bei einem einmaligen Wechsel im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05. eines Jahres. In diesem Fall ist zu beachten: Es darf jedoch frühestens zum 15.10. desselben Jahres ein Vereinswechsel vollzogen oder eine weitere Jugendspielberechtigung erteilt werden.

Die Wartefrist entfällt NICHT (auch nicht bei einem Wechsel im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05.)

  1. für den Einsatz in Spielen der laufenden Saison des neuen Vereins (z.B. Meisterschaftsspiele, Jugendpokal oder weiterführende Meisterschaften),
  2. nach Mitwirkung in Qualifikationsspielen für den bisherigen Verein,
  3. für die Inanspruchnahme des Doppelspielrechts im neuen Verein.

Mit einem Vereinswechsel erlöschen auch Spielrechte in Zweitvereinen wie z.B. die Abtretung des Doppelspielrechts. Eine Wartefrist ist auch bei einer sofortigen erneuten Beantragung zu beachten.

Für die Beantragung im PassOnline ist zu beachten: Nur im Zeitraum 15.03. bis 31.05. wird der sperrfreie Wechsel (Spielberechtigung „… inkl. Qualifikationsspiele“) in PassOnline als Spielrecht zur Auswahl angeboten. Die Spielberechtigung muss innerhalb des jeweiligen Zeitraums VERBINDLICH BEANTRAGT sein (PassOnline Antragsbestätigung ,ABSENDEN‘).



Der folgende Abschnitt “Sonderfälle muss auf Richtigkeit geprüft werden

Sonderfälle

Wechsel innerhalb von Spielgemeinschaften (SG)

Ein sperrfreier Wechsel innerhalb einer SG wird nicht automatisch vom System berechnet. In diesen Fällen muss die HVW-Passstelle nach Überprüfung die Bearbeitung manuell vornehmen. Der Ablauf ist zunächst wie beim Antrag auf Vereinswechsel. Der Antragsteller muss bei der Antragsbestätigung um ,Antragsprüfung‘ bitten und im Bemerkungsfeld einen entsprechenden Eintrag vornehmen. Es wird kein vorläufiger Spielausweis erstellt.

Wegfall de Wartefrist gem. §27 SpO DHB

Eine Wegfall der Wartefrist (bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 27 SpO DHB) wird nicht automatisch vom System berechnet. In diesen Fällen muss die HVW-Passstelle nach Überprüfung die Bearbeitung manuell vornehmen. Der Ablauf ist zunächst wie beim Antrag auf Vereinswechsel. Der Antragsteller muss dann bei der Antragsbestätigung um ,Antragsprüfung‘ bitten und im Bemerkungsfeld einen entsprechenden Eintrag vornehmen. Entsprechende Nachweise sind zusammen mit dem Antrag hochzuladen. Es wird kein vorläufiger Spielausweis erstellt.


Antrag erstellen

Für einen Antrag auf Vereinswechsel wird im Hauptmenü “Anträge” der der Punkt “Verenswechsel” angeklickt. Es erscheint der Bildschirm um den Antragsteller auszuwählen und um die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.



Im nächsten Schritt sind die Daten zum bestehenden Spielausweis zu erfassen. Hierzu werden die Daten aus der Abmeldebestätigung des alten Vereins hier eingetragen. Im Anschluss muß der Schritt über den Button “Passdaten bestätigen” vervollständigt werden.


Weiterhin müssen auch die Daten zum Spieler eingetragen werden. Auch diese Eingabe erfordert eine Bestätigung. Dazu wird der Button “Personendaten bestätigen” geklickt.

Nun erfolgt im nächsten Bildschirm die Eingabe des Spielrechts.

Im Anschluß zur Eingabe der Spielrechtsdaten läßt sich der Antrag über den Button “Antrag speichern” sichern. Jetzt ist es möglich, den Antrag auszudrucken.

Antrag einreichen

Die gespeicherten Anträge lassen sich auf der Übersichtsseite der Anträge auflisten. Im oberen Bereich des Bildschirms lassen sich die Anträge nach verschiedenen Kriterien filtern. Die Treffer werden in einer Tabelle im unteren Bereich angezeigt. In der zweiten Spalte (neben der Markierspalte) findet sich die Antragsnummer (A-Nr.). Durch klick auf die Antragsnummer öffnet sich ein Fenster und der Antrag wird angezeigt und kann heruntergeladen werden. Auf der rechten Seite der Tabelle gibt es die Spalte “Details”. Durch klick werden die detaillierten Antragsdaten angezeigt.

Nun kann mit einem Klick auf den Button “Einreichen” (das Icon mit dem Stift) die endgültige Spielberechtigung beantragt werden. Es öffnet sich eine neue Eingabemaske um die notwendigen Daten hochzuladen.


  1. Upload des unterschriebenen Antrages
    Der unterschriebene Antrag wird hochgeladen. Es kann nur ein Dokument hochgeladen werden. Es ist grundsätzlich der Antrag hochzuladen, dessen Antragsnummer im System angezeigt wird. Nach dem hochladen können die Daten hier nochmals angezeigt werden.
  2. Upload zusätzlicher Dokumente
    Jetzt lassen sich weitere Dokument in beliebiger Anzahl hochladen. Die Dokumente können als pdf oder als Bildformat (jpg, tif,…) hochgeladen werden. Nach dem hochladen können die Daten hier nochmals angezeigt werden.
  3. Upload Passbild
    Ist im Personenaccount bereits ein Passbild hinterlegt, wird es hier automatisch angezeigt. Es muss ein aktuelles digitales Passbild (nur Kopf und Schulterbereich) hochgeladen werden. Das Passbild muss als Dateiformat JPG oder PNG aufweisen. Es genügt eine Auflösung von 120 dpi und 110×150 Pixel (Quotient Höhe/Breite größer 1,2). Das hochgeladene Foto wird zur Kontrolle im Vorschaufenster sichtbar. Ohne Bild läßt sich der Antrag nicht absenden. Ein bereits hinterlegtes Bild muss durch ein aktuelles Foto ersetzt werden.

Wenn alle benötigten Dateien hochgeladen wurden, kann der Antrag über den Button “Antrag einreichen” in den nächsten Prozesschritt gehen. Dieser erlaubt es jetzt, einen vorläufigen Spielausweis herunterzuladen.

doku/paesse/vereinswechsel.1732030144.txt.gz · Last modified: 2024/11/19 16:29 by matthias.richter

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