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Vereinsinterne Änderung
Soll ein Spieler des eigenen Vereins ein weiteres Spielrecht erhalten, soll die Spielberechtigung eines abgemeldeten Spielers, der den Verein nicht verlassen hat, reaktiviert werden oder sollen die Personendaten geändert werden, so ist es erforderlich einen Antrag auf vereinsinterne Änderung zu stellen.
Handelt es sich um ein Spielrecht, erfolgen diese Änderungen über den Menüpunkt ‚Pässe‘. Die Daten des Spielers werden innerhalb dieses Menüpunktes ausgewählt und über das Icon ‚Plus‘ in einen Antrag übernommen. Unter ,Daten zum Spielrecht‘ wird das gewünschte Spielrecht dann ausgewählt. Der Antrag muss von Verein(en) und Spieler/Personensorgeberechtigten unterschrieben werden.
Ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig, kann diese direkt auf dem Antrag eingeholt werden oder auf dem separaten Formular, das auf der Verbands-Homepage unter „Service/Formulare“hinterlegt ist. Andere Bescheinigungen/Atteste sind nicht zulässig.
Weitere vereinsinterne Änderungen s.a. Abschnitt „Sonderspielrechte“.
Ein volljähriger A-Jugend-Spieler, der gleichzeitig bei den Erwachsenen eingesetzt werden soll, benötigt kein Doppelspielrecht mehr. Das Spielrecht wird auch nicht mehr angeboten. Ein Verzicht auf das Jugendspielrecht ist kein Antrag auf Doppelspielrecht. Vielmehr verliert der Spieler bei Auswahl dieses Spielrechts unwiderruflich das Recht in Jugendmannschaften zu spielen!
Sofern lediglich ein neuer Pass benötigt wird, s.u. ‚Aktualisierung des Fotos‘
- Änderung persönlicher Daten
Eine Änderung der persönlichen Daten kann im Zuge eines Vereinswechsels oder einer vereinsinternen Änderung vorgenommen werden. Der Antrag muss von Verein und Spieler/Personensorgeberechtigten unterschrieben werden. Ein Nachweis ist lediglich bei einer Änderung des Geburtsjahres notwendig und muss mit dem unterschriebenen Antrag hochgeladen werden. Die Passstelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Sonderfälle
- Wechsel innerhalb von Spielgemeinschaften (SG)
Ein sperrfreier Wechsel innerhalb einer SG wird nicht automatisch vom System berechnet. In diesen Fällen muss die HVW-Passstelle nach Überprüfung die Bearbeitung manuell vornehmen. Der Ablauf ist zunächst wie beim Antrag auf Vereinswechsel. Der Antragsteller muss bei der Antragsbestätigung um ,Antragsprüfung‘ bitten und im Bemerkungsfeld einen entsprechenden Eintrag vornehmen. Es wird kein vorläufiger Spielausweis erstellt.
- Wegfall de Wartefrist gem. §27 SpO DHB
Eine Wegfall der Wartefrist (bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 27 SpO DHB) wird nicht automatisch vom System berechnet. In diesen Fällen muss die HVW-Passstelle nach Überprüfung die Bearbeitung manuell vornehmen. Der Ablauf ist zunächst wie beim Antrag auf Vereinswechsel. Der Antragsteller muss dann bei der Antragsbestätigung um ,Antragsprüfung‘ bitten und im Bemerkungsfeld einen entsprechenden Eintrag vornehmen. Entsprechende Nachweise sind zusammen mit dem Antrag hochzuladen. Es wird kein vorläufiger Spielausweis erstellt.
- Sonderspielrechte
- Allgemeines
- Nur in den jeweiligen Zeiträumen werden Sonderspielrechte in PassOnline zur Auswahl angeboten.
- Die Spielberechtigungen müssen innerhalb des jeweiligen Zeitraums VERBINDLICH BEANTRAGT sein (PassOnline Antragsbestätigung ,Absenden/Einreichen‘)
- Das gewünschte Spielrecht muss explizit im Bereich ,Daten zum Spielrecht‘ ausgewählt werden.
- Sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung des jeweiligen Spielrechts müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Die Prüfung der Voraussetzungen haben durch den Verein bereits vor Antragstellung zu erfolgen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, darf kein Antrag gestellt werden. Im Zweifelsfall ist vorab die Passstelle zu kontaktieren.
- Alle gemäß Spielordnung vorzulegenden Unterlagen müssen aktuell sein und müssen zum Antrag als weitere Dokumente hochgeladen werden.
- Spielausweise eines anderen Landesverbandes sind grundsätzlich als Kopie hochzuladen (sowohl bei Landesverbandswechseln als auch landesverbandsübergreifenden Sonderspielrechten).
- Der Druck eines vorläufigen Spielausweises ist nicht möglich, da die Erteilung der Spielrechte erst nach Überprüfung der Passstelle erfolgt.
- Sonderspielrechte Jugendspieler
- §19 SpO DHB Vorzeitiges Doppelspielrecht für DHB-Kaderspieler und Abtretung des Doppelspielrechts für Landes- und DHB-Kaderspieler
DHB-Kaderspieler können ein vorzeitiges Doppelspielrecht erhalten. Landeskaderspieler (mit Erreichen des regulären Alters) sowie DHB-Kaderspieler (ggfs. vorzeitig) können das Doppelspielrecht an einen anderen Verein abtreten. Der Antrag wird als vereinsinterne Änderung oder im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel durch den Erstverein gestellt. Das System bietet die Spielrechte nur dann zur Auswahl an, wenn bei den Personendaten der Kaderstaus auf „ja“ geändert wird. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 19 SpO DHB haben durch den Verein bereits vor Antragstellung zu erfolgen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, darf kein Antrag gestellt werden. Im Zweifelsfall ist vorab die Passstelle zu kontaktieren.
Bei der Antragserstellung wird der Zweitverein über Eingabe des Vereinsnamens ausgewählt (mindestens drei Buchstaben schreiben, dann bietet das System Vereine zur Auswahl an). Der Antrag ist vom Spieler und beiden Vereinen zu unterschreiben. Mit der Antragsbestätigung ist im Falle eines DHB-Kaderspielers zusätzlich zum Antrag eine Kaderbestätigung hochzuladen. Auf die weiteren Bestimmungen des § 19 wird ausdrücklich verwiesen
- §19a SpO DHB Zweifachspielrecht Jugendspieler A-C
Der Antrag wird als vereinsinterne Änderung oder im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel durch den Erstverein gestellt. Die Beantragung des Zweifachspielrechts für Jugendspieler der Altersklasse A bis C ist ausschließlich im Zeitraum 01.07. bis 30.11. eines Jahres möglich.
- §19b SpO DHB Gastspielrecht für Jugendspieler
Der Antrag wird als vereinsinterne Änderung oder im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel durch den Erstverein gestellt. Die Beantragung dieses Spielrechts ist im Zeitraum vom 01.07. bis 30.11. eines Jahres möglich sowie vom 15.03. bis 30.06. ausschließlich für den Einsatz in Qualifikationsspielen zum neuen Spieljahr und den sich daran anschließenden Meisterschaftsspielen der neuen Spielsaison (Hinweis: Der Erstverein darf dann zum neuen Spieljahr keine Mannschaft in der betreffenden Altersklasse melden)
Bei der Antragserstellung wird der Zweitverein über Eingabe des Vereinsnamens ausgewählt (mindestens drei Buchstaben schreiben, dann bietet das System Vereine zur Auswahl an). Der Antrag ist vom Spieler, ggfs. Personensorgeberechtigten und beiden Vereinen zu unterschreiben.
Auf die weiteren Bestimmungen der § 19 a und b insbesondere in Verbindung mit § 26 Abs. 2 wird ausdrücklich verwiesen.
Exkurs: Erteilte Zweifachspielrechte und Gastspielrechte Jugend gelten nur bis zum Ende der Spielsaison (§ 9 SpO DHB), in der das Spielrecht beantragt wurde und somit nicht für Qualifikationsspiele des neuen Spieljahres - auch wenn das Spielrecht im Spielausweis bis 30.06. eingetragen ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf zeitlich parallel laufende Spielrunden in der Zeit von April bis Juni zu beachten. Ggfs. ist hier eine Entscheidung zugunsten nur einer Spielrunde erforderlich. Auf evtl. Einschränkungen gem. § 26 SpO DHB (s.o. Abschnitt Vereinswechsel) wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen.
- Sonderspielrechte Erwachsene
- Vertragsspieler (nur für Spieler der viel höchsten Spielklassen)
Der Antrag wird als vereinsinterne Änderung oder im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel durch den Erstverein gestellt. Die Antragstellung für einen Spieler mit Vertrag ist ausschließlich im Zeitraum 01.07. bis 15.02. eines Spieljahres möglich. Im Landesverband werden nur Anträge für Spieler aus Vereinen der 3. und 4. Liga gestellt. Für die erste und zweite Bundesliga ist der Antrag beim Ligaverband der Bundesliga zu stellen. Anträge für Spieler mit Vertrag (ggfs inkl. Ausleihe/Zweifachspielrecht) werden als vereinsinterne Änderung oder im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel gestellt. Bei Auswahl eines Spielrechts ,…inkl. Vertrag‘ muss zusätzlich noch die Vertragslaufzeit ausgewählt werden.
Bei Auswahl eines Spielrechts ,…inkl Ausleihe/Zweifachspielrecht’wird bei der Antragserstellung der Zweitverein über Eingabe des Vereinsnamens ausgewählt (mindestens drei Buchstaben schreiben, dann bietet das System Vereine zur Auswahl an). Der Antrag ist vom Spieler und beiden Vereinen zu unterschreiben. Auf die weiteren Bestimmungen zu Spielern mit Vertrag sowie Ausleihe und Zweifachspielrecht wird ausdrücklich verwiesen.
- Vertragsauflösung/Abmeldung von Vertragsspielern
Eine Abmeldung eines Vertragsspielers kann nur nach Vertragsende vorgenommen werden. Soll eine Abmeldung vor Vertragsende erfolgen, muss die Auflösung des Vertrags mittels des auf der HVW-Homepage hinterlegten Formulars der Passstelle angezeigt werden. Erst, wenn die Passstelle die Vertragsauflösung eingetragen hat, ist eine Online-Abmeldung möglich. (Hinweis: Der Eingang der Vertragsauflösungsanzeige bei der Passstelle ist hinsichtlich der Berechnung der Wartefrist maßgeblich.)
- §15 SpO DHB Zweitspielrecht Pendler
Der Antrag wird als vereinsinterne Änderung oder im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel durch den Erstverein gestellt und ist ausschließlich im Zeitraum 01.07. bis 30.11. eines Jahres möglich. Bei der Antragserstellung wird der Zweitverein über Eingabe des Vereinsnamens ausgewählt (mindestens drei Buchstaben schreiben, dann bietet das System Vereine zur Auswahl an).. Der Antrag ist vom Spieler und beiden Vereinen zu unterschreiben. Die Passstelle erstellt einen neuen Spielausweis mit dem eingetragenen Zweitspielrecht. Das Zweitspielrecht gilt bis zum Ende des Spieljahres (§ 8 SpO DHB).
Auf die weiteren Bestimmungen des § 15 SpO wird ausdrücklich verwiesen.
Hinweis: Achten Sie bei der Überprüfung der Distanzen beim Zweitspielrecht darauf, einen Routenplaner zu verwenden, der die Option „kürzeste Strecke“ anbietet.