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doku:paesse:neuantrag

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Gesamtablauf Neuantrag


Nachfolgend wird am Beispiel des Neuantrags ein genauer Ablauf von der Antragserstellung bis zum Ausdruck und Versand des Spielausweises dargestellt. Anschließend werden dann lediglich noch die hiervon abweichenden Abläufe beschrieben. Der Ablauf gliedert sich im wesentlichen in:


Antrag erstellen

Über die Auswahl des Unterpunkts ,Neuantrag‘ gelangt man zum Eingabe-Menü der Antragstellung. Bei jedem neuen Vorgang muss den ‚Allgemeinen Nutzungsbedingungen‘ explizit zugestimmt werden. Danach kann der Antrag über ‚Antrag ausfüllen‘ gestartet werden.


Das Antragsdatum kann vor-, aber nicht zurückdatiert werden.

Zur Erstellung des Antrages sind folgende Schritte notwendig:

  1. Erfassung der persönlichen Daten des Spielers
    Zunächst erfassen Sie die persönlichen Daten des Spielers und bestätigen die Eingabe (,Personendaten bestätigen‘). Eine Korrektur der Daten ist bis zum Druck des Antrags grundsätzlich möglich (,Personendaten korrigieren‘).
  2. Spielrecht auswählen
    Im zweiten Schritt wird nun das Spielrecht ausgewählt. Dabei werden nur jene Spielrechte angezeigt, die aufgrund des Alters und ggfs des Antragszeitpunkts möglich sind. Nach der Auswahl des Spielrechts errechnet das System das Spielrecht als Testberechnung. Das verbindliche Spielberechtigungsdatum wird erst ermittelt, wenn die Spielberechtigung endgültig beantragt wird.
  3. Antrag speichern und drucken
    Über einen Klick auf ‚Antrag Speichern‘ und ‚Antrag Drucken‘ stellt das System einen ausgefüllten Antrag als pdf-Datei zum Download bereit. Im Anschluss befindet sich der Antrag im Status ‚ausgefüllt‘.
  4. Unterschriften einholen
    Auf dem generierten Antrag müssen alle erforderlichen Unterschriften und Stempel eingeholt werden. Welche dies sind, können dem gedruckten Antrag entnommen werden. Der Antrag sollte abgespeichert werden und kann dem Spieler oder den Personensorgeberechtigten per E-Mail übermittelt werden. Alle Unterschriften müssen jedoch vor Beantragung der endgültigen Spielberechtigung im Original vorliegen.

Bei Jugendspielern ist in der Regel kein gesonderter Nachweis des Geburtsdatums (Geburtsurkunde oder amtliche Bestätigung) mehr notwendig. Die Passstelle behält sich allerdings vor, einen solchen ggfs. nachträglich anzufordern.

ACHTUNG: Die Verbände können anderweitige Regelungen treffen. Folgende Abweichungen sind derzeit bekannt:

Verband mit Nachweis ohne Nachweis Besonderheiten
HV Württemberg X
Hamburger HV X Nicht bei Ü 18
Pfälzer HV X
Südbadischer HV X
HV Rheinhessen X bei Korrektur
HV Schleswig Holstein X
HV Saar X
HV Westfalen X


Erfassung der persönlichen Daten:


Bei der Erfassung der Personendaten sind folgende Pflichtfelder auszufüllen:

Nachname Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Geschlecht Nation
Kaderspieler Geburtsname (je nach Verband)


Bezüglich des Geschlechts gelten folgende Regeln:
Die Spielberechtigung wird nach dem im behördlichen Personenstandseintrag oder einem vergleichbaren ausländischen Personenregister angegebenen Geschlecht “weiblich” oder “männlich” entsprechend der Altersklasse erteilt. Siehe auch §10(3) und (4) SpO DHB SpO DHB


Spielrecht auswählen und Antrag speichern:
Nachdem die persönlichen Daten erfasst wurden, kann nun das Spielrecht ausgewählt werden.

In der Tabelle unterhalb der Spielrechtsauswahl finden sich die zugeordneten Spielrechte sowie das Datum des wahrscheinlichen Beginns. Durch Klick auf den Button “Antrag speichern” werden die Eingaben gesichert.

Antrag drucken
Nachdem der Antrag gespeichert wurde, sieht man im unteren Bildschirmrand den Button “Antrag Drucken”. Durch klick des Buttons kann der Antrag gedruckt oder auch gesichert werden. Nachfolgend finden sich zwei Beispielausdrucke für einen Pass Neuantrag für Aktive und für Jugendliche.


Antragsübersicht
Die gespeicherten Anträge können jetzt auf der Übersichtsseite aufgelistet werden.

Im oberen Bereich des Bildschirms lassen sich die Anträge nach verschiedenen Kriterien filtern. Die Treffer werden in einer Tabelle im unteren Bereich angezeigt. In der zweiten Spalte (neben der Markierspalte) findet sich die Antragsnummer (A-Nr.). Durch klick auf die Antragsnummer öffnet sich ein Fenster und der Antrag wird angezeigt und kann heruntergeladen werden. Auf der rechten Seite der Tabelle gibt es die Spalte “Details”. Durch klick werden die deteilierten Antragsdaten angezeigt.


Antrag einreichen

Liegen alle Unterschriften vor, kann über den Menüpunkt , Anträge‘, der Antrag ausgewählt und mit einem Klick auf das Icon ‚Stift‘ die endgültige Spielberechtigung beantragt werden.


Es öffnet sich der Bildschirm um die Daten zur Einreichung des Antrages zu vervollständigen. Hierzu ist es notwendig, verschiedene Dateien hochzuladen.

  1. Upload des unterschriebenen Antrages
    Der unterschriebene Antrag wird hochgeladen. Es kann nur ein Dokument hochgeladen werden. Es ist grundsätzlich der Antrag hochzuladen, dessen Antragsnummer im System angezeigt wird. Nach dem hochladen können die Daten hier nochmals angezeigt werden.
  2. Upload zusätzlicher Dokumente
    Jetzt lassen sich weitere Dokument in beliebiger Anzahl hochladen. Die Dokumente können als pdf oder als Bildformat (jpg, tif,…) hochgeladen werden. Nach dem hochladen können die Daten hier nochmals angezeigt werden.
  3. Upload Passbild
    Ist im Personenaccount bereits ein Passbild hinterlegt, wird es hier automatisch angezeigt. Es muss ein aktuelles digitales Passbild (nur Kopf und Schulterbereich) hochgeladen werden. Das Passbild muss als Dateiformat JPG oder PNG aufweisen. Es genügt eine Auflösung von 120 dpi und 110×150 Pixel (Quotient Höhe/Breite größer 1,2). Das hochgeladene Foto wird zur Kontrolle im Vorschaufenster sichtbar. Ohne Bild läßt sich der Antrag nicht absenden. Ein bereits hinterlegtes Bild muss durch ein aktuelles Foto ersetzt werden.

Wenn alle benötigten Dateien hochgeladen wurden, kann der Antrag über den Button “Antrag einreichen” in den nächsten Prozesschritt gehen. Es öffnet sich eine Bildschirmmaske in welcher die Eingaben bestätigt werden müssen und in der die Frage beantwortet werden muß, ob gegen den Spieler ein sportliches Verfahren anhängig ist. Im weiteren Verlauf sind folgende Prozesschritte zu durchlaufen:

  1. Antrag einreichen und prüfen
    Mit Klick auf ‚Antrag einreichen‘ gelangt man nun zur Antragsübersicht. Über ‚Daten korrigieren‘ hat man ein letztes Mal die Möglichkeit die eingegeben Personendaten und hochgeladenen Dateien nochmals zu korrigieren. Sofern die Passstelle eine Überprüfung durchführen soll, kann diese explizit angefordert werden und es ist im Feld ,Bemerkungen´ ein Grund für die Überprüfung einzutragen. In diesem Fall ist das Erstellen eines vorläufigen Spielausweises nicht möglich, der Antrag wird aber unter ,Anträge‘ abgelegt.
  2. Antrag absenden
    Vor der endgültigen Absendung des Antrags muss beantwortet und bestätigt werden:
    1. ob ein sportgerichtliches Verfahren anhängig ist
    2. die Befugnis vorliegt, eine Spielberechtigung zu beantragen
    3. die genannten Daten vollständig und korrekt sind
    4. alle benötigten Unterschriften auf dem Antrag vorhanden sind
    5. die Abschnitte IV und V der Spielordnung des DHB (§§ 10-19 SpO DHB) zur Kenntnis genommen und bei der Antragstellung beachtet wurden
  3. Vorläufigen Spielausweis ausstellen
    Nach dem Klick auf ,Absenden‘, stellt das System einen vorläufigen Spielausweis bereit, der abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Dieser Spielausweis ist maximal 14 Tage gültig. Die Vorlage dient als Nachweis für das Vorhandensein einer Spielberechtigung (gilt nicht in der 3. Liga).

    Verzögert sich die Bearbeitung, weil der Antrag durch Versäumnisse des Vereins nicht bearbeitet werden kann, wird der vorläufige Spielausweis ungültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
    Verzögert sich die Bearbeitung, weil der Antrag durch Versäumnisse des Vereins nicht bearbeitet werden kann, wird der vorläufige Spielausweis ungültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
    Solange der Antrag noch nicht abschließend von der Passstelle geprüft wurde, ist die Verwendung des vorläufigen Spielausweises auf eigene Verantwortung des Vereins. Sofern sich bei der Prüfung Gründe ergeben, die einen Widerruf des Antrags und somit ein Unwirksam werden der Spielberechtigung zur Folge haben, liegt das Verschulden hierfür beim Verein.
    Im Regelfall erfolgt die Prüfung durch die Passstelle und das Erstellen der Druckdatei des Spielausweises innerhalb dieser 14 Tage.


Der Bildschirm zeigt nochmal eine Zusammenfassung der gemachten Angaben. Die Checkbox mit der Bestätigung korrekter Angaben (siehe die vier Punkte auf dem Bildschirm) muß angeklickt werden. Jetzt kann über den Button “Absenden” der Antrag eingereicht -oder über den Button “Daten korrigieren” nochmals Änderungen vorgenommen werden. Sofern der Antrag erfolgreich abgeschickt wurde, zeigt sich am unteren Bildrand nun ein Button “Download”, der es ermöglicht einen vorläufigen Spielausweis herunterzuladen.

Über den Menüpunkt ‚Pässe‘ kann mit einem Klick auf die Pass-Nr. die Druckdatei der Spielberechtigung angezeigt und als Nachweis der Spielberechtigung ausgedruckt werden.

Spieler, die einen gültigen Phönix II-Account haben können auf ihren Nachweis der Spielberechtigung selbst zugreifen und diesen ausdrucken oder über die App IDOnline den digitalen Nachweis der Spielberechtigung verwenden.


Informationen zur Beantragung eines Vereinswechsels, finden sich unter Antrag auf Vereinswechsel

doku/paesse/neuantrag.1735819876.txt.gz · Last modified: 2025/01/02 13:11 by matthias.richter

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