Registrierung externer Pässe
Mit Einführung der neuen Spielordnung im Sommer 2025 wird ein Teil der Spielrechte automatisch durch den Einsatz eines Spielers vergeben. Da sich innerhalb der Verbände des Deutschen Handballbundes zwei unterschiedliche Softwaresysteme im Einsatz befinden, ist es notwendig, dass diese Systeme ihre Daten untereinander austauschen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die beiden Softwaresysteme diese Funktionalität vollumfänglich zur Verfügung stellen, ist es erforderlich den Pass eines Spielers aus einem Verband der NU Software verwendet, als “Extern” zu registrieren.
Es handelt sich nicht um eine Antragstellung im herkömmlichen Sinn.
Erfassungen unter dem Menüpunkt “Registrierung Externer Pässe” stellen ein reines ERFASSEN von Spielerdaten und von Personen die bereits eine Spielberechtigung haben dar.
Ein Eintrag ist ausschließlich für Spielausweise aus (Landes)verbänden, die NICHT Phoenix II nutzen notwendig. Durch die Registrierung stehen diese Spielerdaten im Spielbericht/Mannschaftsverwaltung zur Verfügung.
Eine Registrierung wird durchgeführt, sofern der Spieler ein Zweit- oder Drittspielrecht in einem Handball 4 All Verband wahrnehmen möchte. Ein weiterer Fall bei dem eine Registrierung eines externen Passes notwendig wird ist, wenn ein NU Verein mit allen seinen Spielern in der H4A Liga spielt, oder wenn der NU-Verein in der H4A-Liga spielt und hat Spieler aus einem anderen NU-Verein mit 2. (oder 3.) Spielrecht bei sich eingesetzt.
Die folgende Tabelle zeigt noch einmal die Fälle, bei denen eine Registrierung des externen Passes notwendig ist:
| Szenario | Beschreibung | Antragsteller | Passverein |
|---|---|---|---|
| A | Ein H4A-Verein will Spieler aus einem NU-Verein mit 2. (oder 3.) Spielrecht bei sich einsetzen. Nur die NU-Spieler werden registriert. | H4A Verein | NU-Verein |
| B | Ein NU-Verein spielt mit allen Spielern einer Mannschaft in einer H4A-Liga. Alle Spieler werden als Extern registriert. | NU-Verein | NU-Verein |
| C | Ein NU-Verein (NU1) spielt in einer H4A-Liga und hat Spieler aus anderem NU-Verein (NU2) mit 2. (oder 3.) Spielrecht bei sich im Einsatz. Alle eigenen Spieler mit Erst-, Zweit- (oder Drittspiel)recht sowie alle Spieler, die mit Zweit- (oder Dritt)spielrecht bei NU-Verein 1 spielen werden registriert. | NU-Verein (NU1) | NU-Verein (NU2) |
Antrag
Um einen Externen Pass zu registrieren, geht man im Modul PassOnline 3.0 in den Menüpunkt “Anträge”. Es öffnet sich ein Bildschirm, in dem man auswählt ob man einen Pass Neuantrag oder einen Antrag auf Vereinswechsel stellen möchte, beziehungsweise ob man die Registrierung eines externen Passes durchführen möchte.
Antragsteller
Nachdem man den Button “Extern” gewählt hat, öffnet sich der erste Schritt im Prozess zur Registrierung eines Externen Passes.
In diesem ersten Schritt sind die Daten zum Antragsteller zu hinterlegen. Siehe zum Antragsteller die Tabelle zu den Szenarien. Neben dem Antragsteller und dem Antragsdatum müssen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Nachdem diese Daten erfasst wurden, kann man mit Klick auf den Button “Antrag ausfüllen” zum nächsten Bildschirm im Prozess gehen. Dort sind dann die Personendaten zu hinterlegen.
Personendaten
Wie bei einem Pass-Neuantrag sind auch hier die notwendigen Personendaten wie z.B. Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität zu erfassen.
Anschließend klickt man den Button “Personendaten bestätigen” und gelangt zum nächsten Prozessschritt, der Datenerfassung zu den Spielberechtigungen.
Spielberechtigung
In diesem Schritt müssen die Daten des Spielausweises vom Spieler hinterlegt werden.
Zunächst ist im Feld “Passverein” zu hinterlegen, für welchen Verein der Pass ausgestellt wurde. Siehe zum Passverein die Tabelle zu den verschiedenen Szenarien. Die Vereine aus Nicht Handball4all-Verbänden sind nun mehr durch nu Datenautomaten direkt im Handball Deutschland DataWarehouse (HDDW) hinterlegt und können mittels 3-Buchstaben-Suche (also wie gewohnt) gesucht werden.
Es ist dann erforderlich, die Passnummer zu einzugeben und den Spielausweis des Spielers als PDF-Datei zu hinterlegen. Wenn diese Angaben vollständig erfasst wurden, kann dieser Schritt durch klicken auf den Button “Daten bestätigen” abgeschlossen werden.
Hinweis: Wird aus einem späteren Menüpunkt wieder in die Maske 'Spielberechtigung' gesprungen, muss die Datei erneut ausgewählt werden.
Spielrechte
Im nächsten Prozessschritt wird angegeben, in welcher Mannschaft (im Spielbetrieb des Handball4all-Verbandes) das Spielrecht ausgeübt werden soll. Abhängig vom jeweiligen Szenario sind alle Spielrechte oder nur das Zweit-/Drittspielrecht hinterlegt werden. Siehe die Tabelle zu den Szenarien.
Spielrechte Szenario A und C
In Szenario A und C hat der betreffende Spieler sein Erstspielrecht in einem anderen Verein.
Für die externe Registrierung von Pässen stehen nur das Zweit-/ und gegebenenfalls das Drittspielrecht zur Auswahl. Das Erstspielrecht liegt immer im Stammverein und wird daher hier nicht angeboten. Die Angabe der Mannschaft, in welcher der Spieler eingesetzt werden soll, ist zwingend erforderlich. Diese kann im angebotenen Popup aus einer Liste der gültigen Mannschaften ausgewählt werden. Um das Popup zu öffnen, klickt man in der Tabelle der Spielrechte auf das Symbol mit dem Stift. Anschließend klickt man den Button “Antrag speichern”.
Für einen Jugendspieler steht neben dem Zweitspielrecht auch das Drittspielrecht zur Auswahl. Gemäß Spielordnung dürfen Jugendspieler diese drei Spielrechte in maximal zwei verschiedenen Vereinen wahrnehmen. Siehe folgender Screenshot:
Spielrechte Szenario B
In Szenario B (Ein NU-Verein spielt mit allen Spielern einer Mannschaft in einer H4A-Liga.) wird im Gegensatz zu Szenario A und C auch das Erstspielrecht hinterlegt. Siehe die Tabelle zu den Szenarien.
Zusammenfassung
Nachdem der Antrag gespeichert wurde, wechselt das System zum Bildschirm mit der Zusammenfassung der Daten.
Hier kann man jetzt auch die vergebene Antragsnummer sehen.
Weiterer Prozessverlauf
Im Gegensatz zu einem Pass Neuantrag oder einem Vereinswechsel wird diese Registrierung durch das Speichern direkt an die zuständige Passstelle übermittelt. Es handelt sich also nicht um einen Antrag im herkömmlichen Sinne. Von Vereinsseite sind daher keine weiteren Schritte notwendig. Der Spielberechtigung ist damit vorläufig erteilt und die Passstelle wandelt die vorläufige Spielberechtigung nach Überprüfung der Daten im Normalfall in eine dauerhafte um.

