Umstellung auf die Spielordnung ab 01.07.2025

Der DHB-Bundesrat hat im Mai 2024 beschlossen, die Spielordnung ab der Saison 2025/2026 zu reformieren. Siehe hierzu im Detail die Bekanntmachung des DHB. Die neue Spielordnung findet sich auf der Homepage des DHB unter Spielordnung

Aus diesem Anlass heraus wurde das Modul PassOnline in Phoenix II Handball komplett überarbeitet und steht ab Juli 2025 in der neuen Version 3.0 zur Verfügung.

Die Qualifikation im Sommer 2025 wird noch unter Anwendung der bekannten Regelungen gespielt.

Bei der Überarbeitung der Spielordnung geht es vor allem um die Regelungen bezüglich der Spielrechte, die auf der Spielberechtigung beruhen. Eine Spielberechtigung definiert zukünftig ausschließlich die Zuordnung zu einem (Stamm-)Verein. Neu ist die Struktur dieser Passagen in der Spielordnung. Durch die Zusammenfassung in zwei Paragrafen ist diese übersichtlicher gestaltet. Je einen für Erwachsene (§ 15) und für Jugendliche (§19). Letztere haben nun die Option, bis zu drei Spielrechte (Einsatzmöglichkeit) in jeweils einer Mannschaft, aber in maximal zwei Vereinen zu besitzen. Klar definierte Kriterien ersetzen nunmehr die bisherigen Spielrechte.
Im Erwachsenenbereich gibt es nun die Möglichkeit, zwei Spielrechte für zwei verschiedene Mannschaften zu besitzen. Zudem ist künftig der einmalige Wechsel des zweiten Spielrechts bis zum 15. Januar eines Jahres möglich.
Die Spielrechte sind immer einer Mannschaft zugeordnet und werden als Erstspielrecht (ist immer an den eigenen Verein gebunden), Zweitspielrecht oder Drittspielrecht (ausschließlich für Jugendspieler) definiert. Das Zweit- und Drittspielrecht ist wahlweise dem eigenen oder einem Zweitverein zugeordnet, bzw. erteilt.

Grundsätzlich gilt: Jedes Spielrecht im eigenen Verein wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt.
Jedes Spielrecht für einen Zweitverein muss beantragt werden.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen.

Was sich ändert:

  • Es gibt nur noch einen digitalen Spielausweis (ausgestellt auf den Erstverein) – dort liegt auch immer das Erstspielrecht.
  • Die verschiedenen Spielrechte für einen zweiten Verein sind entfallen.
  • An Stelle der bisher bekannten Spielrechte treten sogenannte Erst-, Zweit- und ggf. Drittspielrechte (nur für Jugendspieler).
  • Das bisherige Doppelspielrecht für Jugendliche heißt zukünftig Spielrecht in Erwachsenenmannschaften.
  • Jugendliche dürfen nach § 22 SpO innerhalb von 50 Stunden (bisher 48) nur zwei Spiele über die volle Spielzeit absolvieren.
  • Die Wartefrist bei Vereinswechsel beträgt generell zwei Monate (§ 26 SpO). Die Ausnahme für Qualifikationsspiele bleibt bestehen.
  • Für die Einschränkung des Spielrechtes gem. § 55 SpO („Festspielparagraph“) gilt zukünftig eine Frist von acht Wochen (bisher sechs).

Ab dem 01.07.2025 gelten folgende Bestimmungen:
Erwachsene § 15 SpO siehe Spielordnung ab 01.07.2025

  • Erwachsene haben zukünftig einen digitalen Spielausweis – mit max. zwei Spielrechten (unterhalb 2. Liga).
  • Das Erstspielrecht wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt.
  • Das Zweitspielrecht im Erstverein wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt.
  • Das Zweitspielrecht in einem anderen Verein wird über die Passstelle beantragt (Voraussetzungen: unterhalb Regionalliga, 100 km Entfernung zwischen den Vereinssitzen).
  • Ein einmaliger Wechsel des Zweitspielrechtes (auch innerhalb Erstverein) ist bis zum 15.01. möglich (über Passstelle).
  • Bei Rückzug beider Mannschaften (bisheriges Erst- und Zweitspielrecht) ist die Erteilung eines weiteren Spielrechtes möglich.
  • Alle Spielrechte erlöschen automatisch zum Ende des Spieljahres (30.06.).
  • Bei einem Vereinswechsel erlöschen alle bisherigen Spielrechte.


Jugend § 19 SpO siehe Spielordnung ab 01.07.2025

  • Innerhalb einer Saison sind Spielrechte in drei Mannschaften möglich - aber max. in zwei Vereinen.
  • Das Erstspielrecht wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt.
  • Das Zweit-/Drittspielrecht kann im Erstverein oder im
    • Zweitverein in der eigenen Altersklasse in einer Mannschaft die in einer höheren Spielklasse spielt
    • Zweitverein in der eigenen Altersklasse wenn der Erstverein in dieser Altersklasse keine Mannschaft stellt.
    • Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse in einer Mannschaft die in einer höheren Spielklasse spielt.
    • Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse wenn der Erstverein in dieser Altersklasse keine Mannschaft stellt.
  • Das Zweit-/Drittspielrecht im Erstverein wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt.
  • Den Antrag auf Ausstellung des Zweit-/Drittspielrechtes bei einem anderen Verein stellt der Erstverein bei seiner zuständigen Passstelle.
  • Ein Wechsel von Zweit-/Drittspielrechten ist grundsätzlich nicht möglich (auch nicht bei Mannschaftsrückzug) - außer nach Vereinswechsel.
  • Der Einsatz von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften ist weiterhin nur nach Einwilligung der Eltern und ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    • a) Spielerin hat das 16. Lebensjahr vollendet,
    • b) Spieler hat das 17. Lebensjahr vollendet,
    • c) Kaderspielerin des DHB hat das 15. Lebensjahr vollendet oder
    • d) Kaderspieler des DHB hat das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Soll der Jugendliche in einem anderen Verein im Erwachsenenbereich spielen, so muss dieser Verein mindestens der Oberliga (fünfthöchste Spielklasse) angehören.
  • Soll ein Einsatz in der Mannschaft mit dem vorgesehenen Zweit-/Drittspielrecht vor dem ersten Einsatz beim Erstverein erfolgen, liegt es in der Verantwortung der betreffenden Vereine, dass die Regularien der SpO, besonders des § 19 (3) eingehalten werden.
  • Spielrechte erlöschen automatisch zum Ende des Spieljahres (Ausnahme: Qualifikation gem. § 19 (11)).
  • Das Spielrecht in der Qualifikation besteht grundsätzlich nur für den Erstverein (es sei denn der Verein kann keine Mannschaft stellen § 19 3 c), e)) und es bleibt dann für die anschließende Saison bestehen.
  • Sperren gelten für beide Vereine (Ausnahme Sperre nach §17.1 RO)

Die Änderungen der Spielordnung betreffen nicht das “Festspielen” und den §55 der Spielordnung. Diese Regeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit !

Für Jugendspieler die das Erwachsenenspielrecht beantragen gilt weiterhin, dass diese eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen. Diese wird direkt mit dem Antrag der Spielberechtigung eingeholt. (Die Unterschrift des Arztes muss auf dem Antrag sein.)



Wie läuft der Vorgang der Umstellung im System

Diese Umstellung betrifft alle Vereine in Phoenix II Handball. Der gemeinsame und mit den Verbänden abgestimmte Aktionsplan sieht folgende Aktionen und Aktivitäten vor:

  • Alle nicht abgeschlossenen Anträge werden zum 01.07.2025 automatisch gelöscht.
  • Alle bisherigen Spielberechtigungen werden zum 01.07.2025 ins Archiv verschoben.
  • Jeder Spieler mit einem aktiven Spielausweis (nicht abgemeldet oder archiviert) erhält für seinen Stammverein die Spielberechtigung.
  • Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften sowie Spieler mit vertraglicher Bindung, sofern nicht bereits abgelaufen, werden übernommen.
  • Das Modul PassOnline ist ab 01.07.2025 für die Zeit der Umstellung gesperrt.

Für den Hamburger Handballverband und den Handballverband Schleswig-Holstein bleibt, aufgrund der anstehenden Qualifikationsspiele, das Modul PassOnline für Anträge von Jugendspielern gesperrt. Nähere Informationen sind beim jeweiligen Verband verfügbar.

Hier der aktuelle Stand und wichtige Informationen zum Prozess der Umstellung:

Datum Aktion Info
30.06.2025 letzter Tag für Antragstellung betrifft nur Vereinswechsel und Doppelspielrecht
01.07.2025 letzter Bearbeitungstag der Passstellen eingereichte Anträge bis 30.06.2025
02.07.2025 Migration der Passdaten Umstellung der Datenbank auf die neuen Spielrechte
03.07.2025 Validierung der neuen Daten Überprüfung der Migration (wird einige Tage dauern)
07.07.2025 Änderung des Freigabeprozesses Anträge auf Spielrecht in einem zweiten Verein erst ab Mitte August möglich
08.07.2025 Abfrage der neuen Passgebühren Neue Spielrechte haben auch neue Artikel und Vorgänge zur Folge
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11.07.2025 Aktualisierung Passgebühren HV Saar, Hamburger HV und HV Schleswig-Holstein aktualisieren ihre Artikel
14.07.2025 1. Schulung der PassOnline-Bearbeiter HVRP informiert seine Vereine über Migration und neues Passmodul
16.07.2025 HHV ist bereit zur Freigabe Erfolgreiche Tests und Bekanntgabe des Schulungstermins in Hamburg
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