In der Anwendung PassOnline 3.0 gibt es drei verschiedenen Antragsarten für Pässe/Passänderungen. Eine Erläuterung der Antragsarten und wie man diese in der Phoenix II Anwendung stellt, zeigt die Tabelle der Antragsarten.
Eine Aktualisierung des Passbildes erfolgt im Menüpunkt Pässe. Dort findet man den Button “Bearbeiten” um das Passbild zu aktualisieren.
Eine Vertragsauflösung wird im Menüpunkt Pässe angestoßen. Die Auflösung erfolgt über den Button Abmeldung.
Es sollte immer das korrekte Datum angegeben werden. Bei der Abmeldung muss der Verein auch beachten, dass es bei einem Vereinswechsel eine Sperre von 2 Monaten gibt. Liegt das letzte Spiel länger als 2 Monate zurück hat das Datum keine weiteren Auswirkungen.
In der Anwendung PassOnline gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Suche. Siehe Das Kapitel zum Antragsstatus in der Dokumentation zu PassOnline.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Passstelle.
Ja, alle Anträge wurden gelöscht.
Ja, das ist korrekt, es sei denn sie verzichten auf das Jugendspielrecht. Dann haben sie wie alle Erwachsenen nur zwei Spielrechte und werden nach § 15 SpO DHB behandelt.
Ja, das ist eine zwingende Vorgabe des DHB. Sind die Kinder unter 16 Jahren und haben noch nie Handball gespielt, kann der Antrag dennoch bearbeitet werden. Es besteht dann aber nur eine vorläufige Spielberechtigung. Ist das Kind über 16 ist zunächst die Freigabe des DHB abzuwarten.
Unterschrift und Arztstempel werden auf dem Antrag bevorzugt. Dort ist auch die korrekte Formulierung mit aufgedruckt. Möchte das ein Arzt nicht unterschreiben ist auch ein zusätzliches Formular möglich, wenn es den gleichen Wortlaut enthält.
Ja, das ist korrekt. In diesen beiden Mannschaften kann er sich nicht festspielen. Er kann aber das Zweitspielrecht bis zum 15.01. einmalig wechseln.
Nein, sofern das Spielrecht nach § 15 SpO DHB vergeben wurde. Aber bitte beachten, dass der Spieler im Vergleich zu früher nur noch in zwei Mannschaften eingesetzt werden darf.
Das gilt nicht für volljährige Jugendspieler in Erwachsenenmannschaften desselben Vereins.
Nein, es gilt nach wie vor, dass Spieler nur in zwei Altersklassen gleichzeitig spielen können. Erst nachdem die Saison (letztes Meisterschaftsspiel) in einer Altersklasse beendet ist, könnte ein freies drittes Spielrecht in einer weiteren Altersklasse wahrgenommen werden.
Ist der Spier 18 Jahre muss nichts gemacht werden, das ist korrekt. Ist er jünger als 18 muss ein Antrag auf Erwachsenenspielrecht gestellt werden.
Auch mit der neuen Spielordnung ist es möglich, Sonderspielrechte zu beantragen. Eine Erläuterung dazu, wie man in PassOnline 3.0 Sonderspielrechte beantragt, findet sich unter dem Punkt Sonderspielrechte. Sonderspielrechte.
„Gastspieler“ bezeichnet hier nur noch das Gastspielrecht nach § 73 SpO DHB und ist nur für den Einsatz bei Freundschaftsspielen und Turnieren in einem anderen als dem eigenen Verein zu beantragen. Es darf nicht mit dem 2. oder 3. Spielrecht in einem anderen Verein verwechselt werden.
Ja, das ist möglich. Der Spieler erhält automatisch das Erst- und Zweitspielrecht durch seinen Einsatz in den beiden Mannschaften. Siehe dazu auch die Spielordnung des DHB §15 Erwachsenenspielrecht 1 bis 4
Der Spieler kann nur noch in zwei Mannschaften unter Berücksichtigung des Festspielparagrafen spielen. Er kann einmalig das Zweitspielrecht bis zum 15.01. wechseln. Daher ist es wichtig im Blick zu haben welches Spielrecht das erste oder das zweite ist.
Hinweis: Steuerung des Spielrechts im eigenen Verein ist nur über den Einsatz möglich (gut überlegen, wann man in welcher Mannschaft spielt:
1. Einsatz in Mannschaft = 1. Spielrecht,
1. Einsatz in anderer Mannschaft = 2. Spielrecht, …
Es gilt: Entfernung 100 km zwischen den Vereinen, die Mannschaft im Zweitverein spielt unterhalb der Regionalliga und beide Mannschaften dürfen nicht in derselben Liga bzw. nicht in der gleichen StaƯel einer Liga spielen.
Ja, der Verein muss warten, bis das feststeht. Alternativ könnte das Zweitspielrecht im anderen Verein einmalig bis zum 15.01. durch einen Antrag geändert werden.
Ja. Denn die Spielrechte werden durch den Einsatz in den Mannschaften festgeschrieben. Dadurch, dass nur das Zweitspielrecht nochmals bis zum 15.01. gewechselt werden kann, hat das schon Auswirkungen für die Kaderplanungen. Bitte beachten, dass die Spielrechte in der Jugend nicht gewechselt werden können.
Beispiel:
Spieler ist für die 2. und 3. Mannschaft vorgesehen. Die erste Mannschaft beginnt die Saison als erstes und hat Personalprobleme. Der Spieler hilft aus. Dadurch wird das Erstspielrecht bis zum 30.06. festgeschrieben. Er kann danach nur noch in der 2. oder 3. Mannschaft spielen.
Den Antrag auf ein weiteres Spielrecht muss immer vom Erstverein gestellt werden, jedoch muss dieser Antrag von beiden Vereinen unterschrieben werden.
Gemäß §15 (6) DHB Spielordnung ist ein Wechsel einmalig bis zum 15. Januar eines Jahres möglich.
Nein, das ist aktuell nicht möglich. Mit einem Internationalen Verbandswechsel werden die bestehenden Spielrechte beim abgebenden Verband/Verein gelöscht.
Das Spielrecht wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt. In Phoenix II wird dies automatisch durch die Integration von Spielbericht Online und der Mannschaftsverwaltung ermittelt.
Ja, die Daten müssen durch die Vereine zur Aktualisierung wegen neuer Spielrechte und neuer Spielausweise erneut eingegeben werden. Jedoch wird dafür das spielfreie Zeitfenster vom 22.12.25 - 05.01.26 genutzt. Bis dahin können neue Spieler über PassOnline ergänzt werden, während die bereits vorhandenen noch nutzbar sind.