In der Anwendung PassOnline gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Suche. Siehe Das Kapitel zum Antragsstatus in der Dokumentation zu PassOnline.
In der Anwendung PassOnline 3.0 gibt es drei verschiedenen Antragsarten für Pässe/Passänderungen. Eine Erläuterung der Antragsarten und wie man diese in der Phoenix II Anwendung stellt, zeigt die Tabelle der Antragsarten.
Eine Aktualisierung des Passbildes erfolgt im Menüpunkt Pässe. Dort findet man den Button “Bearbeiten” um das Passbild zu aktualisieren.
Eine Vertragsauflösung wird im Menüpunkt Pässe angestoßen. Die Auflösung erfolgt über den Button Abmeldung.
Auch mit der neuen Spielordnung ist es möglich, Sonderspielrechte zu beantragen. Eine Erläuterung dazu, wie man in PassOnline 3.0 Sonderspielrechte beantragt, findet sich unter dem Punkt Sonderspielrechte. Sonderspielrechte.
Ja, das ist möglich. Der Spieler erhält automatisch das Erst- und Zweitspielrecht durch seinen Einsatz in den beiden Mannschaften. Der Einsatz darf jedoch nicht in der gleichen Staffel erfolgen. Siehe dazu auch die Spielordnung des DHB §15 Erwachsenenspielrecht 1 bis 4
Für einen anderen Verein kann das Zweitspielrecht nur für Spieler*innen ohne vertragliche Bindung und unterhalb der Regionalliga erteilt werden. Das Zweitspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.
Den Antrag auf Ausstellung des Zweitspielrechtes bei einem anderen Verein stellt der Erstverein bei seiner zuständigen Passstelle. Die Passstelle des Erstvereins trägt das Zweitspielrecht in den von ihr ausgestellten Spielausweis ein und unterrichtet die Passstelle des Zweitvereins über die Erteilung. Siehe dazu auch die Spielordnung des DHB §15 Erwachsenenspielrecht 3 bis 5
Das Spielrecht wird über den Einsatz im Meisterschafts- oder Pokalspiel festgelegt. In Phoenix II wird dies automatisch durch die Integration von Spielbericht Online und der Mannschaftsverwaltung ermittelt.
Den Antrag auf ein weiteres Spielrecht muss immer vom Erstverein gestellt werden, jedoch muss dieser Antrag von beiden Vereinen unterschrieben werden.
Gemäß §15 (6) DHB Spielordnung ist ein Wechsel einmalig bis zum 15. Januar eines Jahres möglich.