Bei einem Vereinswechsel kann zwischen drei unterschiedlichen Arten des Wechsels unterschieden werden.
Bevor ein Antrag auf Vereinswechsel gestellt werden kann, wird in der Regel eine Abmeldebestätigung benötigt. Die Abmeldung erfolgt:
Nähere Informationen zur Abmeldung finden sich in der Rubrik Pässe Abmeldung
Wechsel aus einem Gastverein Österreich/Schweiz
Auch ein Wechsel von einem Gastverein aus Österreich/der Schweiz zu einem Verein innerhalb des DHB ist ein “Internationaler Transfer”.
Auch wenn die Spieler dieser Vereine bereits in PassOnline erfasst sind, darf in diesem Fall von der Abmeldebestätigung kein Gebrauch gemacht werden. Die Grundlage für die Spielberechtigung in einem der Gastvereine ist eine Spielberechtigung im dortigen Nationalverband und somit handelt es sich um einen Wechsel Österreich/Schweiz - Deutschland.
Ausschließlich bei einem Wechsel zwischen zwei Gastvereinen aus demselben Nationalverband darf von den Gastvereinen die Abmeldebestätigung verwendet werden.
Über die Menüpunkte “Anträge” - “Vereinswechsel” gelangt man zum “Antrag auf Vereinswechsel”.
Der abgebende Verein händigt dem Spieler die Abmeldebestätigung aus. Die erforderlichen Daten
können der Abmeldebestätigung entnommen und im System eingetragen werden. Vereine werden nach Eingabe von mind. 3 Buchstaben automatisch vorgeschlagen, der zutreffende Verein lässt sich dann entsprechend auswählen. Nach der Bestätigung werden Abmeldedatum und die persönlichen Daten des Spielers automatisch ergänzt.
Bei einem Vereinswechsel aus einem anderen Landesverband innerhalb des Deutschen Handballbundes (Landesverbandswechsel) oder aus dem Eichenkreuzverband Württemberg, muss der bisherige Verein entsprechend ausgewählt werden. Vereine werden nach Eingabe von mind. 3 Buchstaben automatisch vorgeschlagen, der zutreffende Verein läßt sich anschließend auswählen. Sollte der Verein nicht erscheinen, ist umgehend die Geschäfts-/passStelle zu kontaktieren.
Im Anschluss daran müssen die Personendaten des Spielers im System eingegeben werden.
Zusätzlich zum unterschriebenen Antrag muss als weiteres Dokument grundsätzlich die Abmeldebestätigung des jeweiligen Pass-Systems mit hochgeladen werden.
Bei einem internationalen Verbandswechsel unterliegt jeder Handballspieler dem Reglement für Verbandswechsel der Internationalen Handball
Federation (IHF) und den ergänzenden Ordnungen der zuständigen Kontinentalföderation. Ein Verbandswechsel im Sinne dieses Reglements ist der Wechsel eines Spielers von einem IHF-Mitgliedsverband zu einem anderen IHF-Mitgliedsverband. Für Verbandswechsel zwischen IHF-Mitgliedsverbänden ist eine Bestätigung durch die IHF erforderlich. Die Wechsel müssen immer zwischen Vereinen derselben Handballdisziplin gemäß Artikel 4.2 der Zulassungsbestimmungen für Spieler erfolgen. Siehe dazu auch die ausführliche Dokumentation des IHF.
Der Verbandswechsel ist nur bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen, offiziellen Internationalen Transferzertifikats gültig. Jeder Spieler, der für einen Verein eines Verbandes spielberechtigt ist oder war, darf die Spielberechtigung für einen Verein eines anderen Verbandes nur dann erhalten, wenn der neue Verband im Besitz eines Internationalen Transferzertifikats ist, welches durch den zuständigen abgebenden Verband ausgestellt wurde. Nur derjenige Nationalverband, in dem sich ein Spieler einem Verein anzuschließen wünscht, hat das Recht, das notwendige Internationale Transferzertifikat zu beantragen. Der Antrag muss an denjenigen Nationalverband gestellt werden, der im Besitz der Transferrechte ist.
Bei einem internationalen Verbandswechsel muss deshalb ein Internationales Transferzertifikat beim DHB beantragt werden. Siehe auch Transferzertifikat bei Neuantrag. Der Link zum Online Formular des DHB wird in der PassOnline 3.0 Anwendung an entsprechender Stelle angezeigt. Erst nach Ausstellung des DHB kann der Antrag in PassOnline nach Hochladen des Zertifikates gestellt werden. Als abgebenden Verein ist *Europäische Handballföderation bzw. für alle nichteuropäischen Länder *Internationale Handballföderation auszuwählen.
Anzufügen sind weiterhin der unterschriebene Antrag aus PassOnline und ein aktuelles Passbild.
Nach dem Einreichen wird hier jedoch kein vorläufiger Spielausweis erstellt.
Eine weitere Bearbeitung erfolgt ausnahmslos über die Passstelle.
Der sperrfreie Wechsel von Jugendspielern ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Wartefrist für Jugendspieler entfällt bei einem einmaligen Wechsel im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05. eines Jahres. In diesem Fall ist zu beachten: Es darf jedoch frühestens zum 15.10. desselben Jahres ein Vereinswechsel vollzogen oder eine weitere Jugendspielberechtigung erteilt werden. Siehe dazu § 26 Absatz 2 SpO DHB).
Die Wartefrist entfällt NICHT (auch nicht bei einem Wechsel im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05.)
Ein Wegfall der Wartefrist (bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 27 SpO DHB) wird nicht automatisch vom System berechnet. In diesen Fällen muss die PassStelle nach Überprüfung die Bearbeitung manuell vornehmen.
Der Ablauf ist zunächst wie beim Antrag auf Vereinswechsel.
Der Antragsteller muss dann bei der Antragsbestätigung um “Antragsprüfung” bitten und im Bemerkungsfeld einen entsprechenden Eintrag vornehmen.
Entsprechende Nachweise sind zusammen mit dem Antrag hochzuladen.
Es wird kein vorläufiger Spielausweis erstellt.
Ausgehend von der Übersichtsmaske der Anträge kann über den Button “Neu” ein Antrag auf Vereinswechsel gestellt werden. Nachdem der “Neu” Button geklickt wurde, muss zunächst gewählt werden, ob es sich um einen Neuantrag oder um einen Vereinswechsel handelt.
Nach Klick auf “Vereinswechsel” öffnet sich der erste Schritt des Antragsprozesses und die Daten zum Punkt “Antragsteller” müssen hier eingegeben werden. Der Antrag zum Vereinswechsel besteht aus den Unteraktivitäten Antragsteller, Passdaten, Personendaten, Spielberechtigung, Spielrechte und einer Zusammenfassung. Die vorhandenen Unteraktivitäten und der Zustand, auf welcher Unteraktivität man sich gerade befindet, wird durch eine Verlaufsanzeige oben am Bildschirm angezeigt.
Ein Rücksprung zu der vorherigen Unteraktivität ist jederzeit durch Klick auf die gewünschte Unteraktivität auf der Verlaufsanzeige möglich. Eine weitere Möglichkeit zur Navigation wird über die Buttons am unteren Bildschirmrand angeboten. Erlaubt sind jeweils nur Rücksprünge, da jede Maske erneut bestätigt werden muss.
Neben dem Antragssteller (der Verein welcher den Antrag stellt) und dem Antragsdatum, muss der Anwender die Nutzungsbedingungen des Verbandes akzeptieren.
Das Antragsdatum kann vor-, aber nicht zurückdatiert werden.
Danach kann über Klick des Buttons “Antrag ausfüllen” zum nächsten Schritt der Aktivität gesprungen werden. In diesem Schritt lassen sich die bisherigen Passdaten und der alte Verein erfassen.
Nutzt der Landesverband des bisherigen Vereins ebenfalls Phoenix II Handball muss neben dem bisherigen Vereinsnamen und die bisherige Passnummer und zusätzlich die “Kontroll-ID” (diese ist unter PassOnline → Pässe in der Übersichtstabelle zu finden) angegeben werden.
Der Antrag auf Vereinswechsel ist nur möglich, wenn der Spieler beim alten Verein auch abgemeldet wurde. Ist der alte Verein auch Nutzer von Phoenix II Handball, so wird vom System automatisch erkannt, dass der Spieler abgemeldet wurde.
Nachdem die Passdaten bestätigt wurden, springt das Programm zum nächsten Schritt, der Erfassung bzw. Anzeige der Personendaten. Sofern der abgebende Verein ebenfalls Phoenix II Handball verwendet, wurden die Personendaten automatisch übernommen.
Die Richtigkeit der Personendaten muss über den Button “Personendaten bestätigen” quittiert werden. Damit geht es dann zum nächsten Schritt “Spielberechtigung”.
Je nach Situation beinhaltet dieser Punkt unterschiedliche Felder zur Dateneingabe. Handelt es sich um einen Jugendspieler im entsprechenden Alter, kann hier das Erwachsenenspielrecht mitbeantragt werden. Es kann ebenfalls ausgewählt werden, ob es sich um einen Kaderspieler handelt.
Zusatzangaben für Jugendspieler
Vereinswechsel ohne Wartefrist:
Es muss angegeben werden, ob der Jugendspieler bereits einmal ohne Wartefrist gewechselt ist. Jugendspieler können in diesem Zeitraum (15. März bis 31. Mai) einmal ohne Wartefrist den Verein wechseln, um in der neuen Saison für ihren neuen Verein spielen zu können.
Qualifikationsspiele:
Es ist bei einem Jugendspieler weiterhin zu dokumentieren, ob er bereits an Qualifikationsspielen teilgenommen hat. Ist dies der Fall, ist er möglicherweise nicht sofort für den neuen Verein spielberechtigt. Die Teilnahme an Qualifikationsspielen, die in der Regel als Teil der neuen Saison gelten, kann eine Wartefrist nach sich ziehen, bevor der Spieler für den neuen Verein eingesetzt werden kann.
Siehe dazu auch die Ausführungen unter Sperrfreier Wechsel für Jugendspieler
Über den Button “Daten bestätigen” geht es jetzt weiter zum Schritt “Spielrechte”.
Die Vorgehensweise bei der Beantragung der Spielrechte unterscheidet sich nicht von derjenigen bei einem Neuantrag.
Eine detaillierte Beschreibung zur Beantragung der Spielrechte findet sich in der Schritt für Schritt Anleitung zum Neuantrag, unter dem Kapitel Spielrechte.
Nachdem die benötigten Spielrechte eingetragen wurden, sind alle benötigten Daten erfasst. Im nächsten Schritt der geführten Aktivität wird nochmals eine Zusammenfassung der Antragsdaten bereitgestellt und der Antrag kann über den Button “Antrag Drucken” erzeugt und z. B. als PDF Datei gespeichert werden.
Der folgende Screenshot zeigt einen erzeugten Beispielantrag auf Vereinswechsel.
Im Übersichtsbildschirm der Anträge kann man den neu erstellten Antrag dann sehen und dieser zeigt in der Spalte “Aktion” an, dass es sich um einen Wechsel handelt.
Die gespeicherten Anträge lassen sich auf der Übersichtsseite der Anträge auflisten. Im oberen Bereich des Bildschirms lassen sich die Anträge nach verschiedenen Kriterien filtern. Die Treffer werden in einer Tabelle im unteren Bereich angezeigt. In der zweiten Spalte (neben der Markierspalte) findet sich die Antragsnummer (A-Nr.). Durch Klick auf die Antragsnummer öffnet sich ein Fenster und der Antrag wird angezeigt und kann erneut heruntergeladen werden. Auf der rechten Seite der Tabelle gibt es die Spalte “Details”. Durch Klick werden die detaillierten Antragsdaten angezeigt.
Nun kann mit einem Klick auf den Button “Einreichen” (das Icon mit dem Stift) die Spielberechtigung beantragt werden. Es öffnet sich der erste Schritt um den Antrag einzureichen.
Zunächst müssen die notwendigen Dokumente ins System hochgeladen werden.
Wenn alle benötigten Dateien ohne Fehlermeldung hochgeladen wurden, erscheint am unteren Bildschirmrand der Button “Antrag einreichen”.
Nachdem der Button “Antrag einreichen” geklickt wurde, gelangt man zum Schritt “Einreichen” und es wird zunächst eine Zusammenfassung der Daten angezeigt. Im oberen Bereich des Bildschirms können über den Link “Spielrechte” auch die beantragten Spielrechte nochmals zur Anzeige gebracht werden. Im unteren Bereich des Bildschirms ist es möglich, nochmals zum Schritt “Dokumente” zurückzuspringen und eventuell Korrekturen vorzunehmen oder zu den Personendaten zu springen und auch hier ggf. die Daten zu korrigieren.
Bevor die Daten zur PassStelle übermittelt werden können, muss man angeben, ob ein sportliches Verfahren gegen die Person vorliegt. Ebenso können Bemerkungen an die PassStelle übermittelt werden oder es kann die Checkbox geklickt werden, damit die PassStelle die angegebenen Daten auf Korrektheit überprüft. Sind nun alle Angaben eingegeben, lässt sich der Button “Absenden” anklicken und der Antrag wird bei der PassStelle eingereicht.
Damit ändert sich auch der Antragsstatus von “Ausgefüllt” auf “Eingereicht” oder falls die Checkbox mit der zusätzlichen Prüfung der Angaben durch die Passtelle angeklickt wurde auf “Prüfung”. In diesem Fall der Prüfung wird auch kein vorläufiger Pass ausgestellt und der PassStatus steht auf “nein”.