Nachfolgend wird am Beispiel des Neuantrags ein genauer Ablauf von der Antragserstellung bis zum Ausdruck und Versand des Spielausweises dargestellt. Anschließend werden dann lediglich noch die hiervon abweichenden Abläufe beschrieben. Der Ablauf gliedert sich im Wesentlichen in:
Soll für einen Spieler ein neuer Pass erstellt werden, so sind zur Erstellung des Antrages folgende Schritte notwendig:
Ausgehend von der Übersichtsmaske der Anträge kann über den Button “Neu” ein neuer Passantrag gestellt werden. Nachdem der “Neu”-Button geklickt wurde, muss zunächst gewählt werden, ob es sich um einen Neuantrag oder um einen Vereinswechsel handelt.
Nach Klick auf “Neuantrag” öffnet sich der erste Schritt und die Daten zum Punkt “Antragsteller” müssen hier eingegeben werden. Der Neuantrag eines Spielausweises besteht aus den Unteraktivitäten Antragsteller, Personendaten, (Spielberechtigung), Spielrechte und einer Zusammenfassung. Die vorhandenen Unteraktivitäten und der Zustand, auf welcher Unteraktivität man sich gerade befindet, wird durch eine Prozessleiste am oberen Bildschirmrand angezeigt.
Ein Rücksprung zu der vorherigen Unteraktivität ist jederzeit durch Klick auf die gewünschte Unteraktivität auf der Verlaufsanzeige möglich. Eine weitere Möglichkeit zur Navigation wird über die Buttons am unteren Bildschirmrand angeboten. Erlaubt sind jeweils nur Rücksprünge, da jede Maske erneut bestätigt werden muss.
Neben dem Antragssteller (der Verein welcher den Antrag stellt) und dem Antragsdatum, muss der Vereinsbearbeiter die Nutzungsbedingungen des Verbandes akzeptieren.
Das Antragsdatum kann vor-, aber nicht zurückdatiert werden.
Danach kann durch Klick des Buttons “Antrag ausfüllen” zum nächsten Schritt gesprungen werden. In diesem Schritt lassen sich die Personendaten des Spielers erfassen.
Bezüglich des Geschlechts gelten folgende Regeln:
Die Spielberechtigung wird nach dem im behördlichen Personenstandseintrag oder einem vergleichbaren ausländischen Personenregister angegebenen Geschlecht “weiblich” oder “männlich” entsprechend der Altersklasse erteilt. Siehe auch §10(3) und (4) SpO DHB SpO DHB
Transferzertifikat:
Für jeden Spieler, der aus dem Ausland wechselt oder keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss ein Transferzertifikat beim DHB beantragt werden. In bestimmten Fällen kann ggf. eine Spielberechtigung vorläufig erteilt werden, das Zertifikat muss aber nachgereicht werden. Siehe hierzu auch die Informationen des DHB.
Ein entsprechender Hinweis wird in einem solchen Fall automatisch mit dem Link zur Beantragung beim DHB eingeblendet.
Nach Abschluss der Dateneingabe zu den Personendaten wird möglicherweise noch ein Schritt “Spielberechtigung” eingefügt. Dies ist der Fall, für einen Vertragsspieler (Vertragsanzeige ist einzureichen) oder auch wenn ein Jugendspieler das Erwachsenenspielrecht beantragt (ab Vollendeung 16. bzw 17. Lebensjahr).
Sofern ein Spieler einen Vertrag erhalten soll, müssen die Vertragsdaten hier unter dem Prozessschritt “Spielberechtigung” hinterlegt werden.
Soll ein Jugendspieler auch das Erwachsenenspielrecht erhalten, so muß hier der Schalter “Erwachsene” angeschaltet werden.
Im nächsten Schritt wird ausgewählt, welche Spielrechte beantragt werden sollen. Das erste Spielrecht wird gemäß den Bestimmungen des DHB über den Einsatz im Meisterschafts/Pokalspiel festgelegt. Weitere Informationen zu den Spielrechten finden sich unter PassOnline 3.0. Ein weiteres Spielrecht wird beantragt, indem man den Verein und die Mannschaft auswählt, für welche man das Recht beantragen möchte. Siehe im folgenden Screenshot den roten Pfeil.
Nachdem der Verein und die Mannschaft für das Zweitspielrecht ausgewählt wurden, werden diese Daten in die Spalten Verein und Mannschaft übernommen. Bei Auswahl einer Spielgemeinschaft muss zusätzlich der Hauptverein mitangegeben werden. Durch Klick auf das weiße X auf rotem Grund in der betreffenden Zeile, kann der Eintrag wieder gelöscht werden.
Mit Klick auf Antrag speichern wird die Angabe zum Erstspielrecht und falls Verein und Mannschaft für das Zweitspielrecht eingetragen wurden, auch diese gespeichert.
Sonderspielrechte:
Für den Fall, dass ein Spieler Sonderspielrechte erhalten soll, steht in der Kopfzeile der Tabelle ein Button mit dem Stern-Symbol zur Verfügung. Siehe folgender Screenshot (roter Pfeil).
Mit Klick auf den “Stern”-Button kann man das Spielrecht für Gastspiele gemäß §73 SpO DHB (Freundschaftsspiele für einen anderen Verein ohne Vorliegen eines Spielrechtes für diesen) oder das Spielrecht für eine jüngere Altersklasse als die eigene beantragen. Das Spielrecht für eine jüngere Altersklasse darf dabei nur unter besonderen Umständen, z. B. bei ärztlich bestätigten physischen oder psychischen Einschränkungen, beantragt werden. Hierzu sind die Voraussetzungen des jeweiligen Verbandes zu berücksichtigen.
Sofern nun alle gewünschten Spielrechte in der Tabelle enthalten sind, kann man nun auf den Button “Antrag Speichern” klicken. Danach springt man zur Unteraktivität “Zusammenfassung”. kann die hinterlegten Antragsdaten nochmal überprüfen.
In diesem Schritt kann man die hinterlegten Antragsdaten nochmal überprüfen.
Transferzertifikat:
Sofern es sich bei dem Neuantrag um einen Spieler aus einem anderen Internationalen Verband handelt, wird wie bereits unter den Personendaten beschrieben, ein Transferzertifikat benötigt. In diesem Fall steht am unteren Bildschirmrand der Button “Transfer-Zertifikat” zur Verfügung. Ein Klick auf den Button führt den Benutzer zu den Seiten des DHB, um online den Antrag auf internationalen Verbandswechsel zu starten.
Durch Klick des Buttons “Antrag Drucken” kann der Antrag gedruckt/gesichert werden. Nachfolgend finden sich ein Beispielausdruck für einen Neuantrag.
Antragsübersicht
Die gespeicherten Anträge werden immer auch auf der Übersichtsseite aufgelistet.
Im oberen Bereich des Bildschirms lassen sich die Anträge nach verschiedenen Kriterien filtern. Die Treffer werden in einer Tabelle im unteren Bereich angezeigt. In der zweiten Spalte (neben der Markierspalte) findet sich die Antragsnummer (A-Nr.). Durch Klick auf die Antragsnummer öffnet sich ein Fenster und der Antrag wird angezeigt und kann heruntergeladen werden. Auf der rechten Seite der Tabelle gibt es die Spalte “Details”. Durch Klick werden die detaillierten Antragsdaten angezeigt.
Um den Antrag bei der Passtelle einzureichen, sind im Wesentlichen folgende Aktivitäten auszuführen:
Verzögert sich die Bearbeitung, weil der Antrag durch Versäumnisse des Vereins nicht bearbeitet werden kann, wird der vorläufige Spielausweis ungültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Solange der Antrag noch nicht abschließend von der PassStelle geprüft wurde, erfolgt die Verwendung des vorläufigen Spielausweises auf eigene Verantwortung des Vereins. Sofern sich bei der Prüfung Gründe ergeben, die einen Widerruf des Antrags und somit die Unwirksamkeit der Spielberechtigung zur Folge haben, liegt das Verschulden hierfür beim Verein.
Im Regelfall erfolgt die Prüfung durch die PassStelle und das Erteilen der Spielberechtigung innerhalb dieser 14 Tage.
Um den Antrag einzureichen, wird der Antrag in der Antragsübersicht entweder durch Doppelklick auf die Tabellenzeile oder durch Klick auf den Button mit dem Stiftsymbol oberhalb der Tabelle ausgewählt. Es öffnet sich der erste Bildschirm “Dokumente” der geführten Aktivität zum Einreichen von Anträgen.
Für den Fall, dass es sich um einen Antrag für den ein Transferzertifikat erforderlich ist, wird dieses hier mit hochgeladen.
Nachdem die Datei des unterschriebenen Antrages und das Passbild hochgeladen wurden, gelangt man über den Button “Antrag einreichen” weiter.
Der nächste Schritt wird erst ermöglicht, wenn die ausgewählten Dokumente (Antrag und Passbild) den Anforderungen entsprechen.
Es öffnet sich nun der Bildschirm “Einreichen”. Von hier aus gibt es die Möglichkeit nochmals alle Personendaten oder hochgeladenen Dokumente zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Ebenfalls muss die Angabe erfolgen, auf wessen Rechnung die Fakturierung der Passgebühren (Spielgemeinschaft/Stammverein) erfolgen soll. Dies gilt nicht für alle Verbände, nähere Auskünfte sind beim jeweiligen Verband verfügbar.
Auf diesem Bildschirm muss die Frage beantwortet werden, ob gegen den Spieler ein sportliches Verfahren anhängig ist.
Vor der endgültigen Absendung des Antrags muss weiterhin bestätigt werden, dass:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag über den Button “Absenden” an die zuständige PassStelle übermittelt werden. Nach Klick auf den “Absenden” Button wird noch eine Zusammenfassung der Antragsdaten angezeigt und es besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Spielausweis herunterzuladen und auszudrucken.
Der vorläufige Spielausweis sieht je nach Verband in etwa folgendermaßen aus: